Entwicklerlizenzen und Partnerschaftsprogramme
Software-Hersteller können Lizenzprogramme für Softwareentwickler, Einzelhändler oder Solution Provider anbieten. Derartige Programme können die Nutzung mehrerer Exemplare und Softwaretitel anbieten. Die Nutzung der auf diese Weise erworbenen Software ist gegebenenfalls an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beispielsweise kann die Software nur zu Entwicklungs- oder Testzwecken und nicht für den allgemeinen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Bedingungen dieser Programme müssen daher sorgfältig geprüft werden, um die zulässige Nutzung der Software festzustellen und gegebenenfalls eine zeitliche Begrenzung der Lizenzdauer zu ermitteln.
Beta-Lizenzen
Manche Benutzer erhalten "Pre-Release-Versionen" der Software, um die Programme unter realen Bedingungen testen zu können. Die Weitergabe von Beta-Software ist untersagt und Sie sollten Ihren Vertrag mit dem Software-Hersteller prüfen, um den zulässigen Nutzungsumfang zu ermitteln.
Rechtliche Anforderungen
Die allgemeinen Gesetze zu Lizenzbedingungen sind im Wesentlichen ähnlich. Das heißt, für jede Installation der Software auf irgendeinem Gerät muss eine entsprechende Softwarelizenz vorliegen.
Der BSA-Leitfaden veranschaulicht dies am Beispiel der ABC Design Company. Das Unternehmen besitzt 5 PCs und 5 Macs. Die PCs sind mit 2 Servern verbunden, ein Server für E-Mails und der andere Server für allgemeine Dateien. Die 5 Macs werden für Grafikdesign-Arbeiten verwendet und sind mit Design-Software bestückt. Die PCs dagegen sind mit einem Betriebssystem und einer E-Mail-/Textverarbeitungs-Softwaresuite ausgestattet. Damit die ABC Design Company die bestehenden Bestimmungen erfüllt und alle erforderlichen Lizenzen besitzt, benötigt sie die folgenden Lizenzierungskomponenten:
- 5 Betriebssystem-Lizenzen für die PCs;
- 5 Textverarbeitungs-/E-Mail-Lizenzen;
- 5 Betriebssystem-Lizenzen für die Macs;
- 5 Design-Software-Lizenzen für die Macs;
- 2 Server-Lizenzen;
- 10 Client-Zugriffslizenzen (manchmal als CALs bezeichnet); dabei wird bei jedem Server eine "Pro-Arbeitsplatz-Vereinbarung" vorausgesetzt. Damit ist eine rechtlich einwandfreie Vernetzung aller Computer in diesem Netzwerk möglich.
Quelle:
Lizenzleitfaden der Business Software Alliance (BSA), www.bsa.org