Existenzvernichtung durch Rechtsirrtümer der Geschäftsleitung?
Die Existenz ganzer Branchen baut auf dem Glauben, dass irgendeine wacklige rechtliche Einschätzung, von der man abhängig ist, halten würde. Früher hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dann einen "existenzvernichtenden Eingriff" untersucht - heute heißt der zutreffende Terminus dann "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung". Dabei hat der BGH zu Lasten der Geschäftsleitung wiederholt und auch in Strafverfahren entschieden, daß an rechtsirrige Gutachten von Juristen allerhöchste kaum erfüllbare Anforderungen zu stellen sind, wenn sie am Ende als Entschuldigung herhalten sollen. Und zudem hat die Geschäftsleitung auch alle finanziellen Risiken jederzeit zu kennen, nachgerade solche die man aus der Bilanz nicht ablesen kann (BGH, Versäumnisurteil vom 1906.2012, Az. II ZR 243/11). Dies schließt natürlich unversicherte sowie nichtversicherbare Risiken, wie Vorsatz und den RICO Act mit ein. Nur soweit man die Risiken aufgrund eigener Kapitalausstattung selbst tragen kann, braucht es mithin auch keine Versicherungsdeckung.
Existenz der Clean-Diesel-Auto-Legende durch gesetzlich verordnete Fehlmessung?
Der Gesetzgeber verpflichtet seit 1993 zur Abgas-Untersuchung (AU), durch Geräte mit Eignung seit 1965 zur Feststellung der Rauchgastrübung, also ob der Diesel qualmt - nicht jedoch zur Feststellung von noch gefährlicherem ultrakleinem Feinstaub (Frontal21, Sendung vom 25.11.2008). Bereits in den 90er-Jahren haben dann die Werkstätten für die AU den Motor so eingestellt, daß der Test bestanden wurde - anschließend wieder so, daß das Auto optimal fuhr. Vielleicht sollte sich der Finanzminister fragen, welche Dieselfahrzeuge aktuell in der Kfz-Steuertabelle unzutreffend einsortiert wurden?
Die EU plant genauere Messungen offenbar erst ab 2021, während in den USA das Diesel-Auto nun medial generell zur Disposition gestellt wurde.
Die Werbung für "Clean Diesel" verschwand, seitdem die US-amerikanische Environmental Protection Agency (US Umweltschutzbehörde) je Diesel-Fahrzeug eine Strafe von $37,500 (bei 482,000 Fahrzeugen bereits möglicherweise bis zu mehr als $18 Mrd.) in den Raum gestellt hatte, insbesondere wegen Verstoßes gegen den Clean Air Act.
Nach unserem Rechtsverständnis darf es auf der Straße höhere Werte geben: Denn die Normwerte müssen ja nur im definierten Normbetrieb eingehalten werden, und selbst bei diesem nicht immer. Also wenn z.B. im Hochlastbetrieb, bei hoher Kühlmitteltemperatur u.a. die Emissionsminderung um den Motor zu schonen ausgeschaltet wird und bei niedrigerer Last verstärkt wird, ist dies sinnvoll. Es handelt sich damit nicht um gezielte Manipulation für den Testbetrieb.
Freilich könnte Techniker auf die Idee kommen, gezielt die Software zur Erreichung vorgeblich anderer Ziele so zu programmieren, dass im Ergebnis gerade im Testbetrieb die besten Ergebnisse erzielt werden. Richtig gemacht lässt sich das eigentlich kaum nachweisen. Wenn angebliche Experten von Manipulation sprechen, so ist dies Stimmungsmache und schwer nachweisbar.
Es kann doch sein, dass dies ein zum Zwecke bestmöglicher Leistung effizientes Verhalten ist.
Möglicherweise folgt die betriebszustandsabhängige Emissionsminderungssteuerung in USA dem legalen EU-Vorbild, aber die weichen Grenzen zur Manipulation wurden gezielt für Testumgebungen überzogen. Ggf. ohne dass man sich des Überschreitens der Grenzen bewusst war?
So macht es Sinn, dass derjenige, der im Schnee feststeckt, so dass die Vorderräder beim Gasgeben durchdrehen, aber die Hinterräder nicht von der Stelle kommen, nicht durch angesaugte Schadstoffe geschädigt wird. Dafür kann eine besonders gründliche Schadstoffreinigung programmiert werden, und die Abschaltung der Klimaanlage, um das Ansaugen der Abgase zu vermeiden. Wenn dann auf dem Prüfstand die Steuerung die gleiche Situation antrifft, wird sie auch ebenso reagieren, aber eben nicht - was nur besonders Böswillige vermuten könnten - gezielt wegen der Testsituation.