Wann läuft die Frist aus?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

31.01.2012

Widerrufsrecht bis zum jüngsten Tag?

Theoretisch besteht somit bis zum jüngsten Tag ein Widerrufsrecht, sodass ein Verbraucher nach Jahren, wenn bspw .die gesetzlichen Gewährleistungsfristen schon lange abgelaufen sind, sich entscheiden könnte, das Widerrufsrecht auszuüben. Dies ist umso weitreichender, als bis zur Einführung der Widerrufsbelehrung in Form eines Gesetzes die Frage, wie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren ist (das damalige amtliche Muster in Form einer Verordnung konnte jedenfalls so nicht verwandt werden) nicht abschließend geklärt ist.

Einem "ewigen" Widerrufsrecht schiebt nur die sogenannte Verwirkung einen Riegel vor. Verwirkung ist sozusagen der Notnagel unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, durch das ein Recht nicht mehr durchgesetzt werden kann. Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat, dass es auch nicht mehr geltend gemacht wird. Mit anderen Worten: Wer bspw. über fünf Jahre sein Widerrufsrecht nicht ausgeübt hat, dürfte einen Internethändler erheblich überraschen, wenn dies aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung jetzt doch noch erfolgt. Die Frage ist letztlich, ab wann das Recht auf Widerruf als verwirkt gelten kann.

So weit die Theorie. Für sogenannte Haustürgeschäfte im Zusammenhang mit Schrottimmobilien ist das Widerrufsrecht, selbst nach einem Zeitablauf von zehn Jahren noch nicht verwirkt. Zum Warenkauf ist uns keinerlei Rechtsprechung bekannt.

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