Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
Prinzipiell sind alle Fragen, die den Privatbereich des Bewerbers betreffen und nichts mit seiner beruflichen Aufgabe zu tun haben, unzulässig. Dazu gehören Fragen nach
Heirat, Familienplanung
Schwangerschaft
Gesundheit, Krankheit, Behinderung,
Beruf des Partners, der Eltern, etc
Gewerkschafts-, Partei- oder Religionszugehörigkeit
Austritts-/ Kündigungsgrund in früheren Firmen,
Vorstrafen
Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden,
früheren Vergütungen ( weil diese dazu dienen könnten, Lohnansprüche des Bewerbers zu senken).
Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf auch niemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion, des Geschlechts, einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt werden.
In der Praxis werden viele dieser Fragen allerdings gestellt. Bewerber dürften in dem Fall lügen oder schweigen. Allerdings sollten sie genau abwägen, ob sie so reagieren, schreiben die Coaches Carolin und Heiko Lüdemann, denn: "Unzulässige Fragen sind meist nicht das Ergebnis mangelnder Sensibilität, sondern zeugen von Interesse an Ihrer Person." Die Personaler wollen mehr über den Bewerber wissen. Darum empfehlen die Bewerbungsexperten, auch hier souverän und freundlich zu antworten - wobei aber der Bewerber selbst entscheidet, wie viel er verrät und was er lieber für sich behält.
Das Buch zum Thema
Carolin und Heiko Lüdemann: Fangfragen im Vorstellungsgespräch souverän meistern, München 2008, Redline Wirtschaft, ISBN 978-3-636-01578-5, 17,90 Euro.