Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Bericht über die ersten Fälle aus der Praxis

23.04.2007
Von Dr. Christian
Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn über die ersten Diskriminierungsfälle vor Gericht.

Es war zu erwarten: kaum ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, haben die Arbeitsgerichte schon die ersten "Diskriminierungsfälle" zu bearbeiten.

Der spektakulärste Antidiskriminierungsfall betrifft momentan die Deutsche Lufthansa. Drei Piloten haben ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a. M. verklagt, um die für sie geltende Altersbeschränkung außer Kraft zu setzen. Denn der für die Piloten geltende Haustarifvertrag der Lufthansa sieht eine Altersbeschränkung von 60 Jahren vor. Demgegenüber möchten die Piloten durchsetzen, bis zu einem Alter von 65 Jahren ihren Dienst im Cockpit verrichten zu können. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung, welche Berufspiloten bis zu einem Alter von 65 Jahren zulässt, sowie den Vereinbarungen bei anderen Fluggesellschaften.

Die Lufthansa hält dagegen eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht für sinnvoll und verweist sowohl auf den entsprechenden Haustarifvertrag als auch auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), welches in der Vergangenheit die Zulässigkeit der Altersbeschränkung im Tarifvertrag der Lufthansa bereits mehrfach bestätigt hat.

Das Arbeitsgericht Frankfurt a. M. hat nun in einem Urteil vom 14.03.2007 der Lufthansa Recht gegeben und die Klage der Piloten auch unter Berücksichtigung der neuen Regelungen zum AGG abgewiesen. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts müssen die Sicherheitsinteressen im Luftverkehr über den Interessen der Piloten nach einer Weiterbeschäftigung stehen. Die Regelungen zur Altersbeschränkung dienen dem Schutz von Leib und Leben der Besatzung, der Passagiere und der Menschen in den überflogenen Gebieten. Die Regelungen seien mithin durch ein legitimes Ziel im Sinne des § 10 S. 1 AGG gerechtfertigt und daher angemessen und erforderlich (Arbeitsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 14.03.2007, Az.: 6 Ca 7405/06, allerdings noch nicht rechtskräftig).

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