Datenschutz

Bitkom sieht Nachbesserungsbedarf bei EU-Verordnung

23.09.2015
Die Arbeiten an einem gemeinsamen europäischen Datenschutz befinden sich auf der Zielgeraden. Der Digitalverband Bitkom warnt unterdessen vor einem zu engen rechtlichen Korsett, das die Wettbewerbsfähigkeit Europas ausbremsen könnte.

Der Digitalverband Bitkom sieht bei dem jetzigen Stand der geplanten Datenschutzgrundverordnung noch "erheblichen Nachbesserungsbedarf". Die Datenverarbeitung dürfe nicht in ein "zu enges Korsett gezwängt werden", sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom am Dienstag. Die Folge wären Wettbewerbsnachteile bei der Entwicklung neuer Technologien in Europa. Vor allem das von Datenschützern in Deutschland geforderte Prinzip der Datensparsamkeit sei "überholt" und stehe "nicht mehr mit den Prinzipien der digitalen Welt überein".

Von der Auswertung von Big Data, also großer Datenmengen, erhofft sich die Digital-Branche ganz neue Dienste und Services, etwa im Gesundheitsbereich oder im Verkehr. Wenn Autofahrer in Echtzeit detaillierte Informationen zur aktuellen Verkehrssituation erhalten, könnte der Verkehrsfluss deutlich verbessert werden. Auch ganz neue, individualisierte Gesundheitsanwendungen seien durch Big Data-Analysen denkbar, sagte Rohleder. "Der enorme Nutzen für die Menschen muss wieder in den Mittelpunkt der Debatte gestellt werden."

In Europa soll künftig ein einheitliches Datenschutzgesetz gelten. Zuletzt hatten Datenschützer im August angemahnt, die Regelungen nicht aufzuweichen. Vor allem die Datensparsamkeit nannte die Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff als ein "notwendiges Gestaltungsprinzip", die die Grundlage eines datenschutzfreundlichen Verhaltens bilde. Die Datenschützer fordern auch, dass Daten nur zu dem zuvor angekündigten Zweck weiterverarbeitet werden dürften.

Viele Big-Data-Analysen zielten aber gerade darauf ab, aus vorhandenen Daten neue Erkenntnisse zu gewinnen, sagte Rohleder. Dem stehe das Prinzip der Zweckbindung entgegen. Der Verband plädiert dafür, die Regelung aus dem deutschen Datenschutzrecht beizubehalten. Danach ist die Verarbeitung bei "berechtigtem Interesse" erlaubt, sofern sie keine Interessen der Betroffenen verletze.

Einer aktuellen Studie des Bitkom zufolge gehen viele Nutzer relativ pragmatisch mit dem Datenschutz im Netz um. So sagten 73 Prozent der Befragten, dass die Benutzerfreundlichkeit von Online-Diensten nicht unter überzogenen Datenschutzregeln leiden dürfte. 58 Prozent finden es demnach gut, wenn Dienste durch die Auswertung der persönlichen Daten einfacher zu handhaben sind.

Sorgen um die eigenen Daten sind allerdings weit verbreitet. So nutzten zwei Drittel der Befragten bestimmte Online-Dienste bewusst nicht, wenn sie dort Namen, Mail-Adresse oder Geburtsdatum hinterlegen müssen. Die mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, unerwünschte Werbung und die Speicherung des eigenen Nutzerverhaltens sind demnach die größten Vorbehalte. (dpa/tc)

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