Der Betreiber von studivz.de hat die Gefahr bereits erkannt, dass Nutzer wegen solcher Bedenken keine Daten mehr zur Verfügung stellen. Ohne die Mitwirkung der Nutzer könnten solche Internetauftritte schließen. Daher findet sich in der AGB von studiVZ.de beispielsweise folgender Passus: "Nicht gestattet ist (…) die Verwendung der Daten eines Nutzers zum Zwecke der Personaldatenerhebung durch Arbeitgeber (…)." Allerdings ist ein Betriebsinhaber zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens noch nicht Arbeitgeber des Bewerbers. Da Auslegungsschwierigkeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen (§ 305c Abs. 2 BGB), kann gut vertreten werden, dass sich ein potenzieller Arbeitgeber sehr wohl über studiVZ.de informieren darf.
Doch auch außerhalb solcher Portale können im Internet viele Informationen zusammengetragen werden, und es ist oftmals erstaunlich, wo Menschen im Web überall Spuren hinterlassen haben, seien es alte eigene Websites, Vereinsauftritte, Beiträge in Diskussionsforen oder Zeitungsartikel. Hilfreich ist in dem Zusammenhang auch die Verwendung der sogenannten Phrasensuche. Sucht man Otto Meyer bei Google, so werden alle Websites angezeigt, auf denen diese Schlagwörter vorkommen. Sucht man dagegen "Otto Meyer" in Anführungszeichen, werden nur Seiten angezeigt, bei denen Otto und als zweites direkt dahinter stehendes Wort Meyer angezeigt wird.
Fälschern auf der Spur
Digitale Bildbearbeitungsprogramme und Online-Bewerbungsverfahren, bei denen die erforderlichen Dokumente nur als Bilddatei versendet werden, sowie die Blauäugigkeit vieler Personalabteilungen machen es Hochstaplern leichter als je zuvor, Qualifikationen zu erfinden. Sich Originale von Urkunden vorlegen zu lassen ist im E-Mail-Zeitalter vielfach aus der Mode gekommen. Daher ist es möglich, Urkunden über Doktortitel, Diplome, Approbationen und Schulabschlüsse digital mit geringem Aufwand zu fälschen.