"Fälscher" unterwegs

Bewerbungsbetrug

31.05.2010

Führungszeugnis

Möchte der künftige Arbeitgeber ganz sichergehen, dass der Bewerber nicht vorbestraft ist, so kann er sich ein polizeiliches Führungszeugnis vorzeigen lassen. Ein Führungszeugnis kann vom Bewerber selbst bei einem Ordnungsamt beantragt werden und darin sind insbesondere strafrechtliche Sanktionen und Freiheitsstrafen vermerkt. Ist im Führungszeugnis kein Eintrag vorhanden, so könnte man annehmen, dass der Inhaber bisher nicht strafrechtlich auffällig geworden ist. Das stimmt jedoch nur bedingt, denn nicht jede Verurteilung ist auch eingetragen.

Relevant sind vor allem Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, sofern noch keine Voreintragungen vorhanden waren. Auch Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren auf Bewährung sind nicht aufgeführt. Ferner werden Eintragungen nach einer Frist von drei bis zehn Jahren gelöscht, wenn zwischenzeitlich keine weiteren Eintragungen hinzugekommen sind. Daher kann sich ein Arbeitgeber auch bei einem makellosen Führungszeugnis nicht hundertprozentig sicher sein, dass der Bewerber bisher nicht auffällig geworden ist. Ein verurteilter Straftäter, dessen Strafe nicht in das Führungszeugnis aufgenommen worden ist oder dessen Eintrag getilgt worden ist, darf sich mit Recht als "unbestraft" bezeichnen (§ 53 Abs. 1 BZRG).

Web-Recherche

In vielen Fällen ist das Internet ein effektives Mittel, um zusätzliche Informationen über einen Bewerber zu erlangen. Gerade viele jüngere Menschen haben oftmals öffentliche Benutzerprofile auf Community-Seiten wie facebook.com und studivz.de. Diese Seiten leben davon, dass junge Menschen dort ihr Privatleben, ihre Hobbys und Aktivitäten sowie ihren Freundeskreis in der Öffentlichkeit präsentieren. Hier können sich auch zukünftige Arbeitgeber informieren. Häufig sind auf den Profilseiten auch zahlreiche private Fotos hinterlegt, die weitere authentische Eindrücke über den Kandidaten vermitteln. Vielen Nutzern solcher Websites ist überhaupt nicht bewusst, dass neben Bekannten und Freunden auch künftige Arbeitgeber Zugriff auf die Profile haben.

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