Betriebshaftpflichtversicherung: Gefahren lauern überall

Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht

Qualitätsmanagement

Bei der Schadensverhütung muss die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Sie muss individuell von jedem Unternehmen betrieben werden. Ziel der Qualitätssicherung ist es, möglichst perfekte und fehlerfreie Arbeit zu liefern. Qualitätssicherung führt zu einer langfristigen Kundenbindung. Gute Qualität spricht sich herum

und sichert auf Dauer den unternehmerischen Erfolg. Dabei müssen sich alle Mitarbeiter der Qualitätssicherung verpflichtet fühlen. Qualitätsmaßstäbe sollten verbindlich formuliert werden.

Beratung des Kunden

Zur Vermeidung von Schäden darf eine gute und umfangreiche Beratung des Kunden nicht außer Acht gelassen werden. Die Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden müssen genau erfragt werden.

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