Bankenschutzimpfung: Beugen Sie Mißbrauch von Zeit und Geld vor!

05.12.2005

Kontrolle durch Spezialsoftware

Banken und Sparkassen wähnten sich mit ihren Methoden lange in trauter Sicherheit. Insbesondere während konjunkturstarker Jahre bot sich Inhabern bewegungsreicher Geschäftskonten kaum Veranlassung zu erschöpfender Überprüfung aller Buchungsdetails. Doch die Zeiten haben sich geändert. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage kommt die drohende Insolvenz für manchen Unternehmer vielleicht weniger überraschend als die Tatsache, zusätzlich von unerwarteter Seite geschwächt worden zu sein - nämlich durch die eigene Hausbank. Allein regelmäßige Kontrolle der Abrechnungsverfahren kann vor etwaiger Übervorteilung durch Banken und Sparkassen schützen.

Wegen des Zinseszinseffektes geht es - wie obiges Beispiel zeigt - oft um enorme Beträge, die dem Unternehmer fehlen. Inzwischen hat es auch unter Insolvenz- und Bankanwälten herumgesprochen, dass die Prüfung von Kontoauszügen regelmäßig nicht unerhebliche "Rechenfehler" zu Tage fördern kann.

Sachverständige Prüfung

Die übliche Buchhaltungssoftware bietet allerdings nur selten die Möglichkeit der laufenden Kontrolle von Zinsen, Spesen, Auslagen und Wertstellungen für die Zinsverrechnung. Dem Unternehmer bleibt hier nichts anderes übrig, als einen Spezialisten einzuschalten. Einer davon ist Hans-Peter Eibl, Freier Sachverständiger für Kontenprüfung, der auch als Gutachter vor Gericht herangezogen wird. Im Verlauf seiner seit 1988 andauernden Tätigkeit hat er das computergestützte Prüfsystem EIBL entwickelt, mit dem sich selbst komplexeste Buchungsvorgänge vollständig entwirren lassen. Dass sich der Aufwand lohnt, weil es dabei selten um "Peanuts" geht, zeigen die mehr als 60 Fallbeispiele, die Eibl auf seiner Homepage (www.eibl-kontenpruefung.de) veröffentlicht hat.

Um die Fehlerberechnungen aufzudecken und im Sinne aktueller gesetzlicher Bestimmungen zu korrigieren, müssen vom Unternehmer allerdings auch die Kontoauszüge lückenlos vorgelegt werden. Im Ergebnis steht dann meist eine kapitale Fehlsumme, deren Transparenz bei vielen Geldinstituten natürlich zu großem Unbehagen führt.

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