Epsons Industrie-Flaggschiff BT-2000
Epson zufolge soll die neue Moverio BT-200 nicht zuletzt dank ihrer höheren Abbildungsqualität geeignet sein, die statischen Abbildungen durch vollwertige AR-Inhalte zu ersetzen. Von den Teilnehmern vor und nach dem Training auszufüllende umfangreiche Fragebögen haben bestätigt, dass die Methode mit Datenbrille zum Erfolg führt. Komplexe Inhalte sollen sich so dem Trainee leichter erschließen und umsetzen lassen.
VW-Forschungsmitarbeiter Johannes Tümler zufolge lassen sich "dank der Fortschritte bei der Entwicklung leistungsfähiger Datenbrillen" für zahlreiche Arbeitsprozesse neuartige Assistenzsysteme erproben und pilotisieren. Von der Epson Moverio BT-2000 als Weiterentwicklung der neuen BT-200 erwartet er, dass diese sich noch besser für industrielle Anwendungen eignet, zumal die Projektionen auch "deutlich heller" sind als bei den Vorgängermodellen. Mit über 3000 Euro gegenüber 699 Euro für die BT-200 ist die BT-2000 als Industrielösung allerdings auch deutlich teurer. Eingesetzt wird diese unter anderem bei der Wartung von Flugzeugen.
Brother AirScouter WD-200B für alle Fälle
Der neue AirScouter WD-200B von Brother wird auch kein Schnäppchen, bietet aber mit 720p die doppelte Auflösung gegenüber dem Vorgänger und damit eine der höchsten für Datenbrillen überhaupt. Brother denkt dabei in erster Linie an vertikale Anwendungen wie Logistik, Gesundheitswesen, Wartung und Assemblierung von hochsensiblen Teilen. Anders könnte sich der Einsatz der zweiten marktreifen Brille von Brother zum anvisierten Preis von 2400 Euro in der Produktion auch kaum rechnen. Ein anderes Anwendungsszenario für das neue einäugige HDM-Device ist die Unterstützung bei der Steuerung von Drohnen.
Waren Drohnen früher rein preislich meist Forschungs- und Militärzwecken vorbehalten, sind sie im Einstieg mittlerweile so günstig, dass sich die Unfälle durch privat betriebene Drohnen häufen und China schon mit einer Flugscheinverordnung für größere Drohnen reagiert hat. In Deutschland dürfen sie noch ohne gesteuert werden, allerdings werden sie rein vom Gewicht her meist als unbemannte Luftfahrtsysteme behandelt, die für jedes Bundesland einzeln das Einholen einer Aufstiegserlaubnis erfordert. Luftaufnahmen vom Nachbargrundstück zum Beispiel unterliegen auch nicht der Panoramafreiheit. Gleiches gilt auch für militärische Einrichtungen sowie für urheberrechtlich geschützte Events und Gebäude nach dem "Hundertwasser-Haus"-BGH-Urteil von 2003.
Fazit
Der Markt für VR- und AR-Datenbrillen und entsprechende Anwendungen ist gar nicht so jung, steckt aber immer noch mehr oder weniger in den Kinderschuhen. Wie schon erwähnt, sollten bei aller Euphorie über die Chancen auch die Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Gefragt ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den relativ neuen Technologien. Niemand will, dass die Panoramafreiheit zum Beispiel immer mehr eingeschränkt wird. Das kann aber passieren, wenn sich teure Klagen über Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte häufen. Google hat das im Zusammenhang mit Street View schon erlebt und für die fast nicht als solche erkennbaren Smart Glass neben Lob auch so manche Kritik geerntet. Die Gegner befürchten, dass Google damit noch mehr auf den leicht zu vermarktenden gläsernen Bürger abzielt und Geheimdienste sich daran laben könnten. Berechtigt oder nicht, müssen die Sorgen ernstgenommen werden und glaubhafte Antworten erfolgen. Denn sonst ist es mit dem Vertrauen schnell dahin. (sh)