Den Liefertermin mit seinem Kunden musste der Fachhändler erst einmal absagen. Grund: Das bestellte Notebook machte nach dem Auspacken keinen Mucks - ein klassischer DOA-Fall, der täglich vorkommen kann. Jetzt begann für den Reseller die Odyssee zwischen Hersteller und Distributor, die er im Forum auf ChannelPartner.de dokumentierte (siehe Bild unten).
Obwohl auf den Websites mancher Hersteller die Abwicklung eines DOA (Dead on Arrival)-Falles beschrieben ist, heißt das noch lange nicht, dass sie auch danach handeln, wie der Reseller am eigenen Leib erfahren musste. ChannelPartner fragte bei verschiedenen Herstellern nach, wie sich Fachhändler verhalten sollten, um ein DOA-Gerät möglichst schnell ersetzt zu bekommen oder eine Gutschrift zu erhalten. Die Antworten der einzelnen Hersteller auf unsere Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Inhaltsverzeichnis:
1. An wen muss sich ein Händler wenden, wenn ein Gerät bei Lieferung nicht funktionsfähig ist?
2. Gibt es verschiedene Abwicklungsszenarien für verschiedene Produktgruppen?
3. Wie verfährt Ihr Unternehmen nach Eingang eines DOA-Falles?
4. In welchem zeitlichen Rahmen muss ein DOA-Fall gemeldet werden?
5. Wie lange dauert es, bis der Fachhändler ein Austauschgerät oder eine Gutschrift in Händen hält?