4. Bitte um frankierte Rücksendung in Widerrufsbelehrung
Das OLG Hamburg hat bereits mit Beschluss v. 20.4.2007 entschieden, dass eine Bitte des Verkäufers an den Kunden, das Paket bei der Ausübung des Widerrufs ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt und somit auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.
Begründung des Gerichts:
Zunächst stellte das OLG Hamburg klar, dass die Klausel, die die Kosten der Rücksendung betrifft, mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar sei (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Kosten und Gefahr der Rücksendung habe der OnlineHändler zu tragen (§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Hinweis auf die Ausübung und die Folgen des Widerrufs oder Rückgaberechts (§§ 312c Abs. 2 BGB, 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV) dürfe diese Last des Online-Händlers, die dem Käufer die Ausübung des Rechts erleichtert, nicht verschleiern.
Die Bitte, die Rücksendung nicht unfrei, sondern versichert, vorzunehmen, sei jedoch zulässig, wenn die Darstellung des Rechts hinter der Formulierung der entgegenstehenden Bitte, nicht nach der Art der Formulierung, der Masse des Textes oder seiner graphischen Gestaltung als untergeordnet, nachrangig und nebensächlich erscheine.
Würden also das Recht und die Bitte, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen, gleichrangig nebeneinander gestellt, so werde auch einem durchschnittlich aufmerksamen Leser deutlich, dass der OnlineHändler ganz offensichtlich nicht die Ausübung des Rückgaberechts erschweren wolle, sondern vielmehr die Absicht verfolge, die Transportgefahr, die er zu tragen habe (§ 357 Abs. 2 BGB), durch eine Versicherung zu mildern, mit der nur eine vorausbezahlte Sendung oder eine Sendung mit dem DHLRücknahmeservice versehen ist.
Gleiches gelte für die Bitte, die Ware bei der Rücksendung sorgfältig zu verpacken. Die Formulierung lege nicht nahe, dass Rechte des Käufers von der Art der Verpackung abhängen könnten. Vielmehr werde ausreichend deutlich, dass die Klägerin darum bittet, bei der Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts ihr Interesse zu beachten, die Ware möglichst unbeschädigt zurückzuerhalten.
Fazit
Das Gericht stellte klar, dass eine Klausel nur dann unwirksam und damit ggf. auch wettbewerbswidrig ist, wenn sie geeignet ist, die Rechte des Verbrauchers zu verschleiern. Lässt die Klausel jedoch erkennen, dass die Rechte des Verbrauchers auch dann nicht eingeschränkt werden, wenn er einer vom Verkäufer geäußerten, dem Recht des Verbrauchers entgegenstehenden Bitte nicht Folge leistet, so entstehen dem Verbraucher hierdurch keinerlei Nachteile, mit der Folge, dass auch eine Wettbewerbswidrigkeit ausscheidet.
- Bitcoin-Betrug auf Münchner Straßen
Manche Finder können ihr Glück kaum fassen, wenn sie ein Bitcoin-Paper-Wallet auf der Straße finden. Doch hinter dem vermeintlichen Glücksfund von mehreren tausend Euro steckt ein perfider Betrugsversuch. - Verbraucherschützer klagen gegen 1N Telecom
Mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH sind laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV eingegangen. Kunden halten das Unternehmen irrtümlich für die Deutsche Telekom. - Zahlreiche Beschwerden gegen vermeintliches Serviceportal
Ein Portal, das versteckt kostenpflichtig Adressänderung, An- und Abmeldung oder Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag angeboten hat, ist ins Visier der Verbraucherschützer geraten. Doch für Betroffene gibt es Hoffnung. - Polizei fasst Retouren-Betrüger
Der Düsseldorfer Polizei ist ein Gauner ins Netz gegangen, der sich durch Retouren-Tricks rund 75.000 Euro erschlichen haben soll. Für die Sicherstellung der Beweise erforderte es besondere Maßnahmen. - Die fiesen Tricks der Facebook-Betrüger
Die Tricks von Internetkriminellen werden immer raffinierter. Nun macht eine Betrugsmasche auf Facebook die Runde, die sich der altbekannten Abzocke durch Support Scam bedient. Opfer verlieren mitunter viel Geld. - Prozess um spektakulären Betrug mit Rücksendungen startet
Die Angeschuldigten stammen aus ganz Deutschland. Sie sollen sich in einer Telegram-Gruppe organisiert und mit Betrugsmaschen rund um Rücksendungen von Online-Bestellungen 530.000 Euro ergaunert haben. - Vorsicht Falschgeld
Laut Bundesbank nehmen Anzahl und Wert von gefälschten Banknoten wieder zu. Da Falschgeld nicht ersetzt wird, sollten Verbraucher und Kassenkräfte wissen, woran sie echte von gefälschten Euro-Scheinen unterscheiden können. - Polizei Gelsenkirchen sucht mutmaßliche Internetbetrügerin
Illegal verschaffte Bankkonten werden häufig für weiterführende kriminelle Aktionen genutzt. Nun sucht die Polizei nach einer Unbekannten, die unter Betrugsverdacht steht. - Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen.de
Die Verkaufsplattform Kleinanzeigen.de ist immer noch Tummelplatz für Gauner und Betrüger. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und Verbraucherschützer zeigen an echten Betrugsfällen, wie man sich schützen kann. - Prozess gegen mutmaßliche Online-Betrüger gestartet
ie sollen bei eBay-Kleinanzeigen Dinge verkauft haben, die nie beim Käufer ankamen. Das ergaunerte Geld floss an drei Angeklagte - und von ihnen weiter in teure Autos und Klamotten. - Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche mit Push-TAN
In letzter Zeit gehen immer öfter Anzeigen von Opfern ein, teilt die Polizei Düsseldorf mit. Es handele sich um eine Variante des sogenannten "Smishing". Mit ihr erschleichen sich Cyber-Kriminelle vertrauliche Zugangsdaten mit Hilfe von SMS. - Fake-Internetseite bietet "0-Euro-Ticket"
Die Polizei warnt vor einem angeblichen "0-Euro-Ticket", das über eine gefälschte Internetseite erhältlich ist. - KI-unterstützter Cyber-Betrug
Die lustigen Mails vom Prinzen aus Nigeria und die holperig formulierte Aufforderung der Bank, die Kontodaten zu aktualisieren, sind längst Vergangenheit. Cyberkriminelle sind heute professioneller – und haben KI als Hilfsmittel schon längst entdeckt. - eBay-Kleinanzeigen-Betrüger geschnappt
Die Handelsplattform „eBay Kleinanzeigen“ wird immer wieder für Betrügereien missbraucht. Nun hat die Polizei in Unterfranken drei Gauner verhaftet, die dort im großen Stil hochpreisige Waren verkauft aber nie geliefert hatten. - Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche
Die Polizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der sich die Täter Zugriff auf die digitale Bezahlkarte des Opfers verschaffen. So schützen Sie sich davor. - Betrugsmasche mit Stellenanzeigen
Mit betrügerischen Stellenanzeigen wollen Gauner entweder an persönliche Daten kommen oder die Interessenten für betrügerische Machenschaften einspannen. Die Polizei versucht nun, den Spieß umzudrehen. - Fake Shops werben bei eBay Kleinanzeigen
Betrüger missbrauchen Internet-Werbemöglichkeiten, um Verbraucher auf Fake Shops abzuzocken. Besonders im Visier ist dabei das Portal von eBay Kleinanzeigen. Der Kampf gegen die Gauner ist nur bedingt erfolgreich. - Polizei Tübingen fasst Internet-Gauner
Dank akribischer Ermittlungsarbeit hat die Polizei Tübingen einen Ring von Hehlern und Internet-Betrügern ausgehoben. Sie waren vor allem im Großraum Stuttgart aktiv. - Fake-Shop-Betrüger nutzen Virenangst
Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor Betreibern von Fake Shops, die versuchen, mit der aktuellen Angst vor dem Coronavirus betrügerische Geschäfte zu machen. Unter anderem werden Atemschutzmasken angeboten. - Millionenschwerer Internetbetrug aus dem Gefängnis
Ein verurteilter Internetbetrüger hat aus einem Hochsicherheitsgefängnis in Nigeria seine illegalen Geschäfte weitergeführt. Laut BBC soll er dabei rund eine Million Dollar erbeutet haben. - Polizei warnt vor falschen Bewerbungsschreiben
Mit gefälschten Bewerbungsschreiben infizieren und verschlüsseln derzeit Internet-Erpresser Firmenrechner. Nur gegen Lösegeld werden die Computer wieder entsperrt, berichtet die Polizei Niedersachsen. - Mutmaßliche Online-Betrüger festgenommen
Sie sollen im großen Stil mit illegal erlangten Bankdaten Geld abgehoben oder diese anderen zur Verfügung gestellt haben. - Kommissar Zufall fasst Internet-Betrüger
Bei Ermittlungen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eines Paketzentrums sind Internet-Betrügereien im großen Stil des Mannes aufgedeckt worden. - Polizei fasst Fake-Shop-Betrüger
Der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis ist eine Fake-Shop-Betrügerbande ins Netz gegangen: Sie hatten mit dem Fake Shop oneupyou.com mehrere hunderttausend Euro erbeutet. - Polizei Offenburg stellt Bitcoins sicher
Die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Polizei Offenburg ermitteln gegen einen Internet-Betrügerring. Im Zuge der Ermittlungen wurde auch ein Bitcoin-Trezor sichergestellt. - Polizei Tübingen fasst Internet-Gauner
Dank akribischer Ermittlungsarbeit hat die Polizei Tübingen einen Ring von Hehlern und Internet-Betrügern ausgehoben. Sie waren vor allem im Großraum Stuttgart aktiv. - Polizei erwischt betrügerischen Paketboten auf frischer Tat
Ein Paketbote aus Hessen hat offenbar mehrere Wochen lang beim Ausliefern Pakete für sich abgezweigt - nun ist er mit seiner Masche aufgeflogen. - Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor Fake Shops
Mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen zocken Betrüger Online-Kunden ab. Die Polizei und die Verbraucherzentralen rechnen mit einer Zunahme der Fälle durch das Weihnachtsgeschäft. - Polizei warnt vor Telecash-Betrug
Reseller, die am bargeldlosen Telecash-Verfahren teilnehmen, geraten in das Visier von Betrügern. Bei Anrufen angeblicher Servicemitarbeiter ist Vorsicht angesagt. - Indische Online-Betrüger gefasst
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Landeskriminalamt in Hannover haben einen Online-Betrügerring ausgehoben. Die Spur der Gauner führte zu einem Call Center in Indien. - Bing zeigt Abzock-Anzeige für Routenplaner
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor einem auf der Microsoft-Suchmaschine Bing beworbenen Routenplaner. Hinter dem Angebot versteckt sich eine Kostenfalle. - Festnahme im Internet-Café
Die Krimanalpolizei in Bayreuth ist ein Internet-Betrüger ins Netz gegangen, der unter falschem Namen bei Online-Händlern Waren in fünfstelliger Höhe bestellt, aber nie bezahlt hat. - Web-Seiten-Betrüger wieder aktiv
Die BAB-Distribution GmbH warnt vor Fälschern, die eine Kopie der Homepage des Unternehmens ins Netz gestellt haben. Dies könnte zu Betrügereien im Namen des Unternehmens genutzt werden. - Polizei sucht nach Fakeshop-Opfern
Der Polizei sind zwei Betrüger ins Netz gegangen, die mit falschen Online-Shops eine bisher unbekannte Zahl an Verbrauchern geschädigt hatten. Nun bitten die Ermittler um Mithilfe. - Abzock-Verdacht bei Gewerberegister
Gewerbetriebenden flattern amtlich aussehende Schreiben ins Haus. Unterzeichnet man den Brief, hat man ein Abo für zwei Jahre abgeschlossen - für fast 800 Euro. - Weitere Abzockbriefe im Umlauf
Mit Einträgen in zweifelhafte Register werden Gewerbetreibende zur Kasse gebeten. Wer solche Schreiben erhält, sollte genau prüfen, ob er diese teuren Dienstleistungen wirklich braucht. - Cybercrime-Polizisten fassen Internet-Gauner
Der Polizei Coburg ist ein Internet-Betrüger ins Netz gegangen, der Opfer um insgesamt 75.000 Euro geprellt haben soll. Sie fassten den Gauner, als er erschlichene Waren an einer Packstation abholen wollte. - Pcfritz-Hintermann wollte per Helikopter fliehen
Der Skandal um die Software-Fälscher vom ehemaligen Onliner Pcfritz hätte genug Potenzial für einen Hollywood-Streifen. Einer der Protagonisten wollte sich sogar per Hubschrauber aus der U-Haft befreien lassen. - Mit dem Zoll unterwegs
Wenn es darum geht, Patentverletzungen, ignorierte Geschmacks- und Gebrauchsmuster oder schlicht Fälschungen zu entlarven, dann ist oft der Zoll gefragt. Wir haben die Beamten beim Kampf gegen Plagiate begleitet. - Betrügerische Händler prellen Leasing-Firmen
Drei Geschäftsleute aus Südbaden haben durch fingierte Drucker- und Kopierergeschäfte Leasinggesellschaften in Millionenhöhe betrogen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. - Millionenkredit entpuppt sich als "Schwarz"-Geld
Mit einem angeblichen Kredit über zwei Millionen Euro haben afrikanische Gauner ein Ehepaar aus Süddeutschland geködert. Einem der Täter wurde die Gier zum Verhängnis. - Internet-Betrüger muss lange in Haft
Mit insgesamt 28 Betrugsfällen hat ein Betrüger insgesamt 42.000 Euro Schaden verursacht. Die Quittung gab es jetzt vor Gericht: Der 32-jährige wandert für fast vier Jahre hinter Gitter. - Pappe statt iPad verkauft
Besonders dreist ist ein Betrüger in Österreich vorgegangen: Er verkaufte 4.000 angebliche iPads, doch die Kartons waren nur mit Pappstücken gefüllt. - Milde Strafe für Internet-Betrüger
Ein 21-jähriger ehemaliger Postzusteller ist in Kiel zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteil worden. Er hatte Pakete mit Elektronikartikeln abgezweigt. - Postbote stellt iPhone-Betrüger (Jun. 2014)
Ein Internet-Gauner ging der Polizei in Gütersloh ins Netz. Ein aufmerksamer Paketzusteller gab den entscheidenden Hinweis<br> - Internet-Betrüger mit Gitarrenfotos gesucht (Mrz. 2014)
Ein Internet-Gauner hat auf den Namen unschuldiger Mitbürger Waren bestellt. Nun hofft die Polizei in Bielefeld auf die Mithilfe der Bevölkerung.<br> - Der Betrug mit den Weihnachtshandys (Jan. 2014)
Der Polizei in Köln ging ein Gauner-Trio ins Netz. Die Tatverdächtigen sollen rund 600 Handykäufer durch Plagiate oder ausbleibende Lieferungen geschädigt haben.<br> - Betrug durch falsche Microsoft-Techniker (Nov. 2013)
Gauner geben sich derzeit telefonisch als Microsoft-Support-Mitarbeiter aus. So wollen sie ihre Opfer zur Installation von schädlichen Programmen bewegen.<br> - Betrug über Facebook eingefädelt (Nov. 2013)
Ein 26-jähriger Internet-Betrüger ging der Regensburger Bundespolizei ins Netz. Er hatte über Facebook Waren angeboten aber nicht geliefert.<br> - Betrug über Facebook eingefädelt (Nov. 2013)
Trittbrettfahrer versuchen derzeit die den Datenklau bei Vodafone für Betrügereien zu nutzen. Nun warnt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein vor der Masche.<br> - Polizei fasst Betrüger an Packstation (Sep. 2013)
Die Saalfelder Polizei konnte einen Internet-Gauner auf frischer Tat ertappen, als er erschlichene Waren an einer Packstation abholen wollte.<br> - Betrüger zocken mit gefälschten Webshops ab (Aug. 2013)
Der Polizei in Göttingen ist nun eine Bande von Internet-Betrügern ins Netz gegangen. Die Gauner hatten rund 1.200 Online-Shopper mithilfe gefälschter Webshops betrogen.<br> - Gauner wollen Insolvente abzocken (Aug. 2013)
Wer im Insolvenzverfahren steckt, hat schon genug Sorgen. Betrüger versuchen nun mit falschen Kostennoten den Pleitiers noch das letzte Geld aus der Tasche zu ziehen.<br> - Packstation-Gauner verhaftet (Aug. 2013)
Einen Internet-Gauner konnte nun die Polizei in Kiel festnehmen. Er hatte sich Waren mit geklauten Kreditkartendaten zu Packstationen liefern lassen.<br> - Englische Handy-Gauner wollen Händler abzocken (Jul. 2013)
Ein neuer Betrugsversuch hat uns ein ChannelPartner-Leser gemeldet: Ein angeblich in London ansässiges Unternehmen hatte ihm 5.000 Alcatal-Smartphones angeboten.<br> - Gauner erfinden falschen Distributor (Jul. 2013)
Mit gefälschten Internet-Seiten renommierter IT-Unternehmen haben sich Gauner hunderttausende von Euro erschlichen. Nun sind neue Betrüger-Webseiten aufgetaucht.<br> - Internet-Betrüger verurteilt (Mai 2013)
Ein 27-jähriger Mann aus Regensburg musste sich vor Gericht verantworten, weil er in Webshops Waren im Wert von mehreren tausend Euro auf den Namen seines Vermieters bestellt hatte. Diese wurden allerdings nie bezahlt.<br> - Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden
Behörden in mehreren Bundesländern warnen vor einer neuen Masche mit gefälschten Steuerbescheiden per Post. So lässt sich der Betrug erkennen. - Zahlreiche Beschwerden gegen vermeintliches Serviceportal
Ein Portal, das versteckt kostenpflichtig Adressänderung, An- und Abmeldung oder Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag angeboten hat, ist ins Visier der Verbraucherschützer geraten. Doch für Betroffene gibt es Hoffnung.
5. Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware"
Klauseln, nach denen unfrei zurückgesandte Waren nicht angenommen werden, sind nach Ansicht des OLG Hamburg wettbewerbswidrig (OLG Hamburg, Beschluss vom 17.1.2007, Az. 312 O 929/06 und 3 W 7/08).
Begründung des Gerichts:
Der interessierte Verbraucher könne diese Regelung nur dahingehend verstehen, dass das Widerrufs und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers stehe. Dieses widerspreche aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhalte die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung auch die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht entspreche.
Diese Klausel ist somit von der vorangegangenen Verwendung zu unterscheiden: Hier geht es nicht um die Bitte, von unfreien Rücksendungen abzusehen, sondern es wird eindeutig der Eindruck erweckt, ein Widerrufsrecht berechtige nicht zur unfreien Rücksendung. Dies ist unzulässig.
6. Widerrufsbelehrung in Scrollkasten
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.5.2007, Az. 3/8 O 25/07) ist die Darstellung der Widerrufsbelehrung für den Verbraucher allein in einem Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig und kann somit zu einer Abmahnung führen.
Diese Entscheidung wurde vereinzelt so ausgelegt, als sei die Verwendung eines Scrollkastens zur Darstellung der Widerrufsbelehrung auf einer Angebotsseite generell unzulässig. Dies ist jedoch - wie sich aus den Entscheidungsgründen des Gerichts entnehmen lässt - zu weit gegriffen.
Das Gericht machte mit seiner Entscheidung vielmehr klar, dass die Verwendung eines Scrollkastens zur Darstellung der Widerrufsbelehrung jedenfalls dann wettbewerbswidrig ist, wenn der Verbraucher aufgrund der geringen Größe des Kastens nur einen sehr kleinen Teil des Belehrungstextes zur Kenntnis nehmen kann.
Das Gericht hält die Verwendung eines Scrollkastens zur Darstellung der Widerrufsbelehrung auf einer Angebotsseite nicht für generell unzulässig. Es kommt – wie so oft – vielmehr auf die Frage an, ob die jeweilige Darstellung für den Verbraucher klar und verständlich ist. Wann dies bei Verwendung eines Scrollkastens der Fall ist, etwa wie groß der sichtbare Teil des Belehrungstextes im Einzelnen zu sein hat, ließ das Gericht jedoch offen. Diese Frage bleibt also im Einzelfall der Beurteilung der Gerichte vorbehalten.
7. Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung
Das Gesetz bietet dem Verkäufer im Fernabsatz die Möglichkeit an, dem Verbraucher ein Rückgaberecht statt eines Widerrufsrechts einzuräumen. Entsprechend hat der Verkäufer entweder über das Widerrufsrecht nach § 355 BGB oder über das Rückgaberecht nach § 356 BGB zu belehren. Auf keinen Fall dürfen jedoch die beiden Belehrungen gleichzeitig verwendet werden, wie das Landgericht Frankfurt entschied (Urteil vom 1.11.2006 Az. 308 O 164/06).
In dem vom Landgericht Frankfurt entschiedenen Fall ging es um einen OnlineshopBetreiber, der unterhalb seiner Angebotsbeschreibungen sowohl eine Widerrufsbelehrung als auch eine Rückgabebelehrung veröffentlicht hatte. Vor Gericht trug der Online-Händler vor, dass es ihm frei stehe, dem Verbraucher entgegen dem Gesetz kumulativ ein Widerrufsrecht und ein Rückgaberecht einzuräumen.
Der Abmahnende war der Ansicht, der Shopbetreiber verstoße gegen das Transparenzgebot, da er sowohl über das Widerrufsrecht als auch über das Rückgaberecht belehre. Schließlich wisse der Verbraucher ja nicht, ob nun das Widerrufs- oder das Rückgaberecht gelte. Der Shopbetreiber müsse sich aus diesem Grund entscheiden, ob er ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht einräume und dürfe nicht über beides belehren, zumal der Shopbetreiber nach Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV verpflichtet sei, über ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht zu belehren.
Das Landgericht Frankfurt argumentierte, dass das Gesetz ein Nebeneinander von Widerrufsrecht und Rückgaberecht gerade nicht vorsehe. Dies auch aus gutem Grund. Für den Verbraucher sei es wegen des Nebeneinanders von Widerrufs- und Rückgaberecht undurchschaubar, welches Recht er ggf. wählen solle und welches Recht für ihn günstiger sei. Insbesondere sei im Falle der Rücksendung der bestellten Ware unklar, ob das Widerrufsrecht oder das Rückgaberecht gelten solle, weil beide Rechte durch Rücksendung der bestellten Ware ausgeübt werden könnten. Welches Recht in einem solchen Falle zur Anwendung kommt, könne aber von Bedeutung sein, wenn der Warenwert unter 40 EUR liege, weil dann nach § 357 Abs. 3 Satz 3 BGB der Verbraucher die Kosten der Rücksendung trage, wenn es sich um die Ausübung eines Widerrufsrechts handeln sollte.
Fazit
Die Entscheidung des LG Frankfurt ist nachvollziehbar, da ein Nebeneinander der beiden Belehrungstypen tatsächlich dem Gesetz widerspricht. Der Händler muss sich daher entscheiden, ob er dem Verbraucher statt eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumt und entsprechend belehren.