Michael Fuhlrott, Professsor für Arbeitsrecht, Fresenius Hochschule Hamburg: "Ein Arbeitgeber, der die Beschäftigten weiterhin aus dem Home-Office heraus arbeiten lässt, sollte diesen gegenüber vorsichtshalber klarstellen, dass damit kein dauerhafter Anspruch auf eine Tätigkeit von zuhause aus begründet wird."
Foto: Hochschule Fresenius
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