Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 16

 
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Anrechnung von Ansprüchen
Ein Arbeitgeber gewährt durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben nur dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt.
(Foto: Dmitry Ersler - Fotolia.com)

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