Wie weit haftet ein Portalbetreiber?
Die Haftung eines Diensteanbieters im Sinne des Telemediengesetzes, der als Portalbetreiber eine neutrale Rolle einnimmt, für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers ist eingeschränkt, es sei denn, er hat besondere Prüfungspflichten verletzt.
(Foto: Peter Atkins - Fotolia.com)
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