Viele Köche verderben den Brei, besagt ein altes Sprichwort. Das sollte bei der Herstellung eines Produktes nicht der Fall sein. Vor allem wenn der Erfolg in einer Branche von unterschiedlichen Zulieferern abhängig ist. Bei Beispielen wie der Auto- oder der IT-Industrie ist von allen Beteiligten bereits vom ersten Schritt der Entwicklungsphase an ein hohes Maß an Professionalität und Kommunikation erforderlich. Ist dies bei einem Produkt einmal nicht der Fall, kann das für einen Hersteller immense Folgekosten bedeuten. So führt die Internetseite Rueckrufaktion.net allein für das Jahr 2011 in der Rubrik Computer elf für Deutschland relevante Rückrufaktionen auf. Die Fehlerliste reicht von kleineren Funktionsfehlern bis hin zu Brand- oder Explosionsgefahr.
Fehlerhafte Produkte tauchen dann für gewöhnlich in der von der EU-Kommission geführten "Rapex"-Liste" auf, um die Verbraucher zu warnen. Sobald dieser Zug losgefahren ist, kommen auf den Hersteller nicht nur Service-, sondern auch die damit zusammenhängenden Abwicklungskosten zu. Nicht zu vergessen ist auch die rechtliche Komponente in Form von eventuellen Klagen oder Schadensersatzforderungen seitens der Endkunden, ganz zu schweigen von einem möglichen Einfluss auf den Aktienkurs.
Handelt es sich bei einem Produktfehler lediglich um einen für den Verbraucher nicht sicherheitsrelevanten Mangel, steht es im Ermessen des Herstellers, ob er für die am Markt befindlichen Geräte seinen Kunden eine Ausbesserung anbietet. Sind jedoch Gesundheit, Leib oder Leben gefährdet, ist der Hersteller nach dem Produktsicherheitsgesetz verpflichtet, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, was bis zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Rückrufaktion führen kann.