Gibt es Überleitungsregelungen?
Überleitungsregelungen gibt es, anders als bei der Einführung des letzten Musters zum 01.04.2008, nicht! Eine Überleitungsregelung kann es auch gar nicht geben, da einige Normen, wie § 1 BGB Info-VO, zum 11.06.2010 entfallen. Die dann alte Widerrufsbelehrung verweist auf Normen, die es nicht mehr gibt. Eine zeitnahe Änderung aller Belehrungen zum 11.06.2010 ist daher ratsam. (oe)
Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
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