Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" häufig als Synonyme gebraucht, obwohl dies juristisch nicht korrekt ist (siehe auch der Beitrag "Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung"). Entsprechend kommt es auch im Handel immer wieder vor, dass Unternehmer ihre Produkte mit Aussagen wie "24 Monate Garantie" oder "2 Jahre Garantie" bewerben, obwohl sie eigentlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder besser, die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers meinen.
Begriffsklärung: Garantie vs. Gewährleistung
Im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher versteht man unter einer Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung vertraglich eingeräumte freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Käufer (Händler- oder Herstellergarantie). Dabei verpflichtet sich der Garantiegeber, für eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache oder dafür, dass die Kaufsache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, vgl. § 443 Abs. 1 BGB) verschuldensunabhängig einzustehen.
Im Unterschied dazu versteht man unter der Gewährleistung im Kaufrecht die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer gemäß §§ 437 ff. BGB. Diese beziehen sich auf die Mangelfreiheit der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer und sind (nur) im Verhältnis Käufer-Verkäufer bindend. Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche des Käufers im Regelfall nach zwei Jahren. Beim Verkauf gebrauchter Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) sowie im Rahmen reiner B2B-Geschäfte kann die Verjährungsfrist hinsichtlich einzelner Mängelrechte gemäß § 475 Abs. 2 BGB individualvertraglich oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf zwölf Monate verkürzt werden.
Wirksame Vereinbarung einer Garantie
Die wirksame Vereinbarung einer Garantie setzt eine Garantieerklärung des Verkäufers bzw. Herstellers voraus. Diese bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form und kann auch konkludent, etwa durch entsprechende Aussagen in der Werbung abgegeben werden.
Für den Verbrauchsgüterkauf ist jedoch § 477 BGB zu beachten, der vom Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung eingeführt wurde. Danach ist der Käufer im Rahmen der Garantieerklärung auf seine gesetzlichen Mängelrechte hinzuweisen sowie darauf, dass diese von der Garantie nicht berührt werden. Die Erklärung muss den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. Sie ist außerdem einfach und verständlich abzufassen und muss dem Verbraucher auf Wunsch in Textform mitgeteilt werden.
In der Praxis werden Garantieerklärungen des Herstellers häufig in Form eines Garantiescheins der Verkaufsverpackung beigelegt. Nach § 477 Abs. 3 BGB führen Verstöße gegen die Formvorschriften des § 477 BGB nicht zur Unwirksamkeit der Garantieverpflichtung. Die Verpflichtung des Garantiegebers gegenüber einem Verbraucher bleibt also bestehen, auch wenn die Garantieerklärung nicht den Formerfordernissen des § 477 BGB entspricht.
"Das ist aber alles andere als ein Schnäppchen!"
"Letzlich entscheidet der Preis, ob wir zusammenkommen!"
"Sie sind mindesten 20 Prozent teurer als der Wettbewerb!"
"Jetzt packen Sie die alle einfach mal aus. Dann können wir morgen über günstige Ausstellungsstücke reden."
"Ein Bekannter hat vielleicht die Hälfte dafür bezahlt."
"Wie ist denn der Preis, wenn Sie die "vergoldete" Verpackung weglassen?"
"Das ist doch eh ein Auslaufmodell."
"Sie wissen doch so gut wie ich, dass nach einem halben Jahr der Preis um die Hälfte runtergeht."
"Das gibt es doch bestimmt gebraucht wesentlich günstiger, oder?"
"Sie haben ein Geschäft – ich habe hunderte."
"Jetzt versuchen Sie es bitte nochmal mit Kopfrechnen."
"Hallo? Ich möchte nicht gleich den ganzen Laden kaufen!"
"Holen Sie mir mal den Chef ran!"
"Was muss denn passieren, damit Sie mit dem Preis runtergehen?"
"Über den Wartungsvertrag reden wir dann morgen."
"Das ist jetzt nicht Ihr Ernst, oder?"
"Ich kaufe doch schon so lange bei Ihnen ein."
"Sie wollen doch auch mal einen Großauftrag von uns bekommen, oder?"
"Ich wette, dass Ihr Kollege dort drüben wesentlich billiger ist."
"Sie kennen wohl geizhals.at nicht, was?"
"Und ich dachte immer, Sie hätten die besten Preise weit und breit."
"Da kann ich ja gleich in der Apotheke einkaufen."
"Ist doch nicht mein Problem, wenn Sie zu teuer einkaufen!"
"Jetzt kommen Sie mir nicht wieder mit Ihren Mondpreisen!"
"Für so was habe ich noch nie mehr bezahlt."
"Warum kostet das denn soviel? Das kommt doch eh alles aus China."
"Bei meinem Umsatz mit Ihnen müssen fünf Prozent Rabatt locker drin sein!"
"Der Preis muss schon knackig sein, wenn Sie im Rennen bleiben wollen."
"Ich empfehle nur jene weiter, die mir einen guten Preis machen."
"Sie wollen doch Folgegeschäfte mit mir machen, oder?"
"Jetzt nennen Sie mir einfach mal den Projektpreis dafür."
"Dafür verdienen Sie doch an allem anderen sehr gut."
"Im Internet habe ich das viel billiger gesehen!"
"Wie sagt man so schön: A bisserl was geht immer!"
"Wollen Sie mich nun als Kunden oder nicht?"
"Welche günstigeren Alternativen haben Sie denn?"
"Für Service zahle ich prinzipiell nichts."
"Hopp oder topp – mehr zahle ich nicht."
"Ich weiß genau, dass Sie da immer noch gut daran verdienen."
"Reden wir nicht lange rum: Was ist Ihr bester Preis?"
"Ich bin ganz Ohr, was Ihr Entgegenkommen anbelangt."
"Sie sind doch sicherlich an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert, oder?"
"Rechnen Sie bitte nochmal mit spitzem Stift nach."
"Das liegt weit über meinem Budget."
"Ihr Angebot liegt weit über dem der anderen."
"Ich bin sicher, dass das nicht Ihr letztes Wort war."
"Ohne ein Entgegenkommen wird das nichts mit uns!"
"Warum sind Sie eigentlich so viel teurer als andere?"
"Was kostet es, wenn ich 300 Stück abnehme?" (wohlwissend, dass der Bedarf bei zwei Stück liegt)
"Sehen Sie, mir ist das letztlich doch eh egal, von wem ich das kaufe."
"Das kann ich woanders viel billiger kaufen!"