Stichwort Weihnachtsduft
In den eigenen vier Wänden kein Problem, sollte man ihn im Treppenhaus besser nicht sprühen. Während der Duft für die meisten zu einer beschaulichen Vorweihnachtszeit gehört, haben einige buchstäblich die Nase voll. Das OLG Düsseldorf hat in einem Fall das Einparfümieren eines Treppenhauses verboten und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 500 Euro angeordnet. Für die Richter war der Duft eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums (OLG Düsseldorf, Az.: 3 Wx 98/03).
Darf der Weihnachtsmann an Mietshausfassaden klettern?
Am ausgestopften Weihnachtsmann, der den Balkon erklimmt, scheiden sich die Geister. Was dem einen als liebenswürdige Weihnachts-Deko das Herz wärmt, lässt den anderen den Kopf schütteln. Schlechter Geschmack ist allerdings nicht strafbar und so ist auch der kraxelnde Weihnachtsmann durchaus erlaubt. Selbstverständlich muss jede Art von Außendekoration so angebracht werden, dass auch bei einem Sturm nichts herunterfällt. Soll der lebensgroße Geschenkebringer auf dem Weg zum Kamin sogar an der Hausfassade hochklettern, sollte aber erst der Vermieter gefragt werden, so die ARAG Experten. Muss beispielsweise für die Montage die Fassade angebohrt werden, kann der Vermieter die Zustimmung verweigern.
Quelle: www.arag.de