Neues DBA mit der Schweiz

Wege in die Steuerehrlichkeit prüfen

01.03.2011

Was tun mit Schweizer Konten?

Das neue DBA mit der Schweiz erleichtert den länderübergreifenden Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen. Wer unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt hat, sollte folgende Verhaltensregeln befolgen.

1. Ruhe bewahren: Angesichts der neuen Ermittlungsmöglichkeiten ist die Frage zu klären, welche Wege zurück in die Steuerehrlichkeit führen. Es sind vielfältige Bestimmungen und Details zu beachten. Ein systematisches Vorgehen ist immer Pflicht.

2. Selbstanzeige prüfen: Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige können reuige Steuerzahler nicht versteuerte Kapitalerträge nachträglich anzeigen. Wichtig: Fällige Steuern für bis zu zehn Jahre sind samt Zinsen in Höhe von sechs Prozent jährlich innerhalb eines Monats zu zahlen. Nur dann ist die Selbstanzeige wirksam. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (so genanntes Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) werden die Anforderungen an die Selbstanzeige weiter steigen.

3. Berater konsultieren: Für die Selbstanzeige gelten strenge formale Bestimmungen. Alle Unterlagen sind sorgfältig aufzubereiten und alle Formulare müssen richtig ausgefüllt sein. Darüber hinaus ist hinsichtlich der bilateralen Abmachungen und der Regeln für die Selbstanzeige vieles in Bewegung. Nur ein Profi kann hier den Überblick behalten. Deshalb sollte eine Selbstanzeige nur in Abstimmung mit einem Steuerberater oder einem spezialisierten Rechtsanwalt eingereicht werden.

Quelle: DHPG Dr. Harzem & Partner KG, www.dhpg.de

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