Fall 1: Nicht auf Einparkhilfen im Auto verlassen
Es piept, blinkt, brummt und manchmal nervt es auch: Elektronische Hilfestellungen in Fahrzeugen sind mittlerweile meist serienmäßig. Dabei informieren Autos ihre Fahrer über diverse Dinge wie Ölstand, wann ein Besuch in der Werkstatt oder der nächsten Tankstelle ansteht; es erinnert an die Anschnallpflicht und unterstützt den Fahrer beim Einparken. Bei Einparkhilfen gilt: Je lauter und eindringlicher der Piepton, desto näher das Hindernis.
Die Arag-Experten warnen Autofahrer jedoch, sich blind auf diese elektronische Einparkhilfe zu verlassen. In einem konkreten Fall rammte eine Jaguarfahrerin in einem Parkhaus mit ihrem Kofferraum den Ausläufer eines Lüftungsschachtes. Ihre Rückfahrkamera hatte sie nicht gewarnt, weil der Schacht offenbar außerhalb des Sichtbereiches der Kamera hing. Der erboste Ehemann und Halter des Wagens verklagte daraufhin den Parkhausbetreiber, der seines Erachtens seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Er verlangte Schadensersatz für den ramponierten Kofferraum seines Luxuswagens. Doch die Richter sahen den Fall anders: Die Gefahrenquelle war mit rot-weißem Klebeband markiert und damit ausreichend gesichert. Den Schaden musste das Paar selbst tragen (AG Hannover, Az.: 438 C 1632/14).
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