Bei Firmengründern beliebt

Was Sie beim Franchising beachten sollten

17.02.2012

Der Vertrag

Daneben ist aus Sicht des Franchisenehmers insbesondere den Regelungen des Vertrages besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Franchisevertrag ist im deutschen Recht nicht näher normiert. Hieraus ergibt sich eine weitreichende Vertragsfreiheit, die schnell zu Lasten des Franchisenehmers gereichen kann. Einerseits ist es denkbar, dass der Franchisegeber Klauseln aufnimmt, die den Franchisenehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne dass letzterer eine Gegenleistung zu erwarten hat. Auch Klauseln zu einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot sollten genau geprüft werden. Andererseits können für den Franchisenehmer Nachteile entstehen, wenn für ihn wichtige und schützende Regelungen nicht aufgenommen werden. Der Vertrag verpflichtet beide Seiten, so dass ihm eine Schutzfunktion zukommen kann. So können und sollten beispielsweise Regelungen zum Gebiets- und Wettbewerbsschutz aufgenommen werden.

Fazit

Durch die Übernahme eines bereits bestehenden Konzeptes kann zwar das unternehmerische Risiko überschaubarer werden. Gleichzeitig können allerdings durch die vertragliche Bindung an den Franchisegeber neue Risiken entstehen, die der Franchisenehmer nur nach genauer Prüfung des Konzeptes und des Vertrages erkennen und abwägen kann. (oe)
Quelle: www.arag.de

Zur Startseite