Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Zum Abschluss der Guidelines sollte ein zentraler Ansprechpartner mit Kontaktdaten definiert werden, an den sich jeder Mitarbeiter bei Fragen oder Anliegen wenden kann. Bei größeren Konzernen kann hier auch eine allgemeine E-Mail-Adresse (zum Beispiel socialmedia@konzern.de) oder eine Telefonnummer angegeben werden, unter denen immer ein (wechselndes) Teammitglied erreichbar ist.
Um den Aufbau verschiedener Guidelines deutlich zu machen und Ihnen eine Hilfestellung bei der Gestaltung eigener Guidelines zu geben, hier einige ausgewählte Beispiele anderer Unternehmen.
Social-Media-Guidelines bei der DATEV
Der Software- und IT-Dienstleister DATEV setzt auf kurze und knappe Social-Media-Guidelines, die elf Kernpunkte umfassen.
1. Verantwortung: Appell an die persönliche Verantwortung im Umgang mit Social Media
2. Persönlichkeit: persönliche Meinung statt "wir"
3. Transparenz: Nutzung von Klarnamen
4. Mehrwert: Bieten die Beiträge einen Mehrwert für den Leser?
5. Rechtliche Rahmenbedingungen: insbesondere Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz
6. DATEV-Verhaltenskodex: Verweis auf den Code of Business Conduct
7. Urheberrecht: für Texte, Bilder und Videos; Hinweis bezüglich Zitaten
8. Private Nutzung: Hinweis auf Betriebsvereinbarung über die Nutzung der Kommunikationseinrichtungen
9. Privatsphäre und Sicherheit: Einstellungen in den Netzwerken
10. Öffentlichkeit: zentraler Ansprechpartner für alle Presse-Anfragen
11. Besonnenheit: Hinweise für Debatten, Verweis auf DATEV-Netiquette
Zusätzlich zu den knappen Guidelines hat DATEV auch Kurzanleitungen zu den Netzwerken XING, Facebook und Twitter, ein Glossar sowie weitere Dokumente online gestellt.