Mini FAQ zum Thema
Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir hier zusammengefasst.
Was ist, wenn man Bitcoin oder Altcoin mit Verlust verkauft?
Auch das kann in der Steuererklärung relevant sein: Verluste aus Krypto-Investitionen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Dies kann zu einem steuerlichen Vorteil führen – allerdings nur, wenn die Verluste innerhalb des ersten “Besitzjahres” entstehen. Andernfalls entfällt die steuerliche Relevanz, ähnlich wie bei Veräußerungen mit Gewinn.
Altcoins – was ist das?
Als Altcoin bezeichnet man alle Kryptowährungen, die nicht Bitcoin sind. Weil der Bitcoin den Kryptomarkt erst ins Rollen gebracht hat, ist er nach wie vor die wichtigste Digitalwährung – sogar so wichtig, dass man alle Alternativen dazu mit einer eigenen Kategorie abgrenzt, nämlich den Altcoins.
Wie lange hat man 2024 Zeit für die Steuererklärung?
Die Frist läuft dieses Jahr bis zum 2. September 2024. Lässt man die Erklärung von einem Steuerberater anfertigen, dann verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2025.
Wo trägt man solche Gewinne in der Steuererklärung ein?
Dafür ist die Anlage SO (sonstige Einkünfte) da.
Wie läuft das mit der Freigrenze?
Die Freigrenze darf man hier nicht mit dem Freibetrag verwechseln. Denn sobald der Gewinn beim Verkauf von Kryptos die Marke von 1.000 Euro übersteigt, muss der gesamte Betrag (Gewinn) versteuert werden.
Wie viel Steuern muss ich auf meine Krypto-Gewinne zahlen?
Wenn man Kryptowährungen verkauft, bevor man sie ein Jahr lang im Wallet gehalten hat, und wenn der Gewinn die Freigrenze überschreitet, dann werden die Gewinne wie Einkommen betrachtet und versteuert. In Deutschland gilt 2024 ein Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Nur das Einkommen, das darüber liegt, muss versteuert werden. Der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 42 Prozent, er wird für Einkommen ab 66.761 Euro im Jahr angesetzt.
Ihre Einkommenssteuer können Sie beim Bundesfinanzamt ganz einfach berechnen.
Was passiert, wenn man einfach keine Steuern auf Krypto-Gewinne zahlt?
Wer Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen widerrechtlich weder meldet noch versteuert, der begeht Steuerhinterziehung. Strafen dafür können empfindlich ausfallen: Laut § 370 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) drohen in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren. Dazu kommt eine Rückzahlung der geschuldeten Steuer, Zinsen und mitunter Säumniszuschläge.
Fazit / Zusammenfassung
Gewinne aus Verkäufen von Kryptowährungen, die man mindestens 365 Tage lang im Wallet gehalten hat, sind steuerfrei.
Vor dem Ablauf dieser Frist zählen Gewinne aus dem Verkauf als Einkommen und müssen entsprechend gemeldet und versteuert werden.
Wer das nicht macht, begeht Steuerhinterziehung und riskiert empfindliche Strafen.
Beim Verkauf vor Ablauf der Frist kann man eine Freigrenze von 1.000 Euro geltend machen.
Auch der Tausch von Bitcoin in Altcoin und andersherum kann steuerpflichtig sein.
Wer mit Verlusten verkauft, kann auch das gegebenenfalls steuerlich geltend machen.
Finanzrechtlich gilt der Verkauf von Kryptos als privates Veräußerungsgeschäft.
Auch wer Waren (innerhalb der Ein-Jahres-Frist) mit Bitcoin kauft, muss auf korrektes Versteuern achten.
(PC-Welt/kk)