Bitcoin und Co.

Wann muss ich bei Krypto-Verkäufen Steuern zahlen?

Steffen Zellfelder ist freier Diplom-Journalist (FH) aus Bonn. Als Experte für Trends und Themen aus den Bereichen Software, Internet und Zukunftstechnologie konzentriert er sich auf die Schnittstelle zwischen Mensch und IT.
Kryptowährungen können hohe Gewinne generieren, aber wie sieht es mit der Besteuerung aus? Hier erfahren Sie, wie Sie Krypto-Gewinne korrekt versteuern und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihre Erlöse vollständig zu behalten.
Foto: tungtaechit/Shutterstock.com

In Zeiten von Bitcoin und Co. hat der Traum vom schnellen Geld für viele Anleger neue Dimensionen erreicht: Wer beispielsweise im März 2020 für 10.000 Euro Bitcoin kaufte, konnte seine Anlage bereits im April 2021 für über 100.000 Euro verkaufen – das entspricht einer Wertsteigerung von fast 1.000 Prozent. Seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 5. November 2024 klettert der Bitcoin beinahe ständig auf neue Höchstwerte.

Das Besondere an diesem Fall: Man musste nicht einmal Steuern zahlen. Bei anderen Krypto-Gewinnen hingegen fallen jedoch ganz normale Steuern an, was Anleger unbedingt beachten sollten. Andernfalls droht Ärger mit dem Finanzamt und empfindliche Strafen von bis zu zehn Jahren Haft. Aber wann und wie versteuert man Krypto-Gewinne? Das klären wir in diesem Beitrag.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig – in bestimmten Fällen

Anfang 2023 hat sich der Bundesfinanzhof in München mit der Frage beschäftigt, ob Anleger Gewinne aus Krypto-Verkäufen tatsächlich versteuern müssen. Zuvor hatte ein Krypto-Anleger gegen die gängige Praxis der Finanzämter geklagt, die für solche Gewinne Steuern einforderten.

Bislang hatte der Fiskus Bitcoin als Wirtschaftsgut eingestuft und entsprechende Veräußerungsgewinne als normales Einkommen betrachtet, was die Erhebung von Einkommenssteuer zur Folge hatte. Das Gericht entschied, dass diese Praxis rechtens ist und beibehalten werden muss; Gewinne aus Krypto-Verkäufen müssen also versteuert werden. Es gibt jedoch eine entscheidende Ausnahme, auf die wir im nächsten Absatz eingehen werden.

Wichtig: Auch wenn Privatanleger Bitcoins in Altcoins tauschen (oder Altcoins in Bitcoin), gilt dies als privates Veräußerungsgeschäft und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Krypto-Gewinne steuerfrei behalten? Das geht – nach einem Jahr

Wer Krypto-Gewinne nicht versteuern will, kann das tun – allerdings erst, wenn er die Digitalmünzen mindestens ein Jahr lang gehalten hat. Nach genau 365 Tagen kann man Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und Co. in voller Höhe einstreichen, man spricht dann vom Ablauf der “Spekulationsfrist”.

Das Problem dabei: Wenn Krypto-Kurse auf lukrative Höhen klettern und man beim Verkauf also satte Gewinne erzielen könnte, gleichzeitig aber die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann man mächtig in die Zwickmühle geraten.

Wartet man nämlich noch den Ablauf der 365 Tage ab, könnten die Kurse ja wieder fallen und die schönen Gewinne zunichtemachen. Die Entscheidung lautet dann: Entweder mit sicherem Gewinn verkaufen und mitunter kräftig Steuern zahlen oder noch etwas warten, die Steuer sparen, aber Kursverluste riskieren.

Bitcoin-Kurs bei Coingecko: Auch astronomische Krypto-Gewinne darf man vollständig behalten – wenn man es richtig anstellt.
Bitcoin-Kurs bei Coingecko: Auch astronomische Krypto-Gewinne darf man vollständig behalten – wenn man es richtig anstellt.
Foto: Coingecko

Steuerschuld bei Kryptos ist abhängig vom Jahreseinkommen

Wie hoch die Steuerpflicht bei Gewinnen aus Krypto-Verkäufen ausfällt, kommt ganz auf den persönlichen Steuersatz an. Der wird beim Veräußern innerhalb des ersten Jahres nämlich vom Finanzamt angesetzt. Sind die Gewinne sehr hoch, steigt entsprechend auch der einkommensabhängige Steuersatz – wenn er aufgrund von anderen Einkommen nicht ohnehin schon im Spitzenfeld liegt.

Versteuern muss man aber nur den tatsächlichen Gewinn beim Verkauf der Währung, also nicht die gesamte Verkaufssumme. Der Gewinn berechnet sich ganz einfach aus der Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem erzielten Erlös beim Verkaufen. Eine Rechenhilfe dazu finden Sie weiter unten in den FAQ.

Bitte beachten: Auch für Gewinne aus Kryptowährungen gilt seit 2024 ein Freibetrag von 1.000 Euro (vorher: 600 Euro). Solange Gewinne diese Grenze unterschreiten, muss man darauf keine Steuern zahlen.

Vorteil bei Kryptos: Keine Abgeltungssteuer

Bitcoin, Ethereum, Dogecoin und Co. werden vom Fiskus als privates Geld eingestuft. Damit werden solche Anlagen beziehungsweise Gewinne, die man damit erzielt, ausdrücklich anders bewertet und eingestuft als etwa Aktiengewinne: Letztere gelten als Kapitalertrag und unterliegen deswegen der Kapitalertragssteuer. Diese Steuer fällt bei Krypto-Gewinnen nicht an.

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