Entscheidung genau abwägen
Wann kommt die Rechtsform der UG in Betracht? Die Entscheidung ist nicht allein von rechtlichen Überlegungen abhängig. Es sind betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche und strategische Aspekte zu berücksichtigen. Häufig tendieren Jungunternehmer zur UG, wenn sie von einem niedrigen Kapitalbedarf ausgehen oder diesen aus eigenen Mitteln bestreiten wollen. Deshalb ist die Rechtsform in der Dienstleistungsbranche am weitesten verbreitet. Vor allem Kleinunternehmer sehen in der UG eine interessante Option.
Die Handicaps einer UG erfordern ein besonderes Augenmerk. Inwieweit sie tatsächlich ein Hindernis darstellen, ist individuell zu prüfen. Entscheidend ist eine langfristige Finanz- und Unternehmensplanung, die auch unternehmerische Rückschläge einbezieht. Auch das Standing in der öffentlichen Wahrnehmung sollte nicht vernachlässigt werden: Der Misserfolg der Limited auf dem deutschen Markt hängt vor allem mit der fehlenden Akzeptanz bei den Kunden zusammen. Eine sorgfältig finanzierte, in Deutschland weitgehend anerkannte "vollwertige" GmbH ist je nach Branche und Kundenkreis deshalb vorzuziehen. Im Übrigen zwingt die Existenzgründung auch zu einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Gründungsvorhaben. Der geringe Kapitalbedarf der UG führt dazu, dass dieser Umstand häufig verkannt wird. Gerade bei den personenbezogenen Dienstleistungen kann die UG wegen des geringen Kapitalbedarfs aber eine vernünftige Alternative sein.
Veränderungen in der unternehmerischen Entwicklung können die Frage nach der richtigen Rechtsform neu aufwerfen. Grundsätzlich bietet die UG die nötige Flexibilität: Auch eine Umwandlung oder die Verschmelzung mit anderen Rechtsträgern ist möglich.
Der Bedarf an unkomplizierten und unbürokratischen Rechtsformen ist groß. Alternativ zur UG kommen die GmbH oder das Einzelunternehmen in Betracht. Das Einzelunternehmen bringt geringere Auflagen und steuerliche Pflichten, allerdings auch volle persönliche Haftung mit sich. So kann der Existenzgründer die Strukturen überschaubar halten, leichter an Finanzmittel kommen und sich ganz auf seinen Geschäftsbetrieb konzentrieren. Auf europäischer Ebene laufen Bestrebungen, die sogenannte Europäische Privatgesellschaft (EPG) einzuführen. Noch ist unklar, wann und zu welchen Bedingungen die EPG als Alternative in Betracht kommt. Die "Europa-GmbH", wie die EPG auch genannt wird, soll voraussichtlich viele Parallelen zur UG aufweisen. Als einheitliche europäische Rechtsform soll die EPG länderübergreifende Aktivitäten für kleine und mittelständische Unternehmen erleichtern.