Handy, Kühlschrank und Co.

Wann eine Garantieverlängerung sinnvoll ist



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Erweitere Garantieverlängerung - oft sehr teuer

Untersuchungen in Fachmärkten und Online-Shops haben ergeben, dass erweiterte Garantieverlängerungen meist nicht günstig sind. Wenn Kunden beispielsweise erweiterte Garantien für ein Notebook im Wert von 1.200 Euro abschließen möchten, müssen sie für drei Jahre mit Kosten von rund 100 Euro rechnen.

Vertragsbedingungen genau lesen

Neben den hohen Kosten kann es auch Fallstricke in den Vertragsbedingungen geben. Vorsicht gilt zum Beispiel bei Begriffen wie "gleichwertig". Hatte der Kunde zum Beispiel ein gebrauchtes Gerät, das verloren ging oder gar nicht mehr funktionierte, bekommt er dann gleichwertigen Ersatz - somit kann dieser Ersatz auch gebraucht sein. Einige Versicherer verlangen im Schadensfall auch einen Selbstbehalt oder schließen bei einfachen Garantieverlängerungen Schäden durch Verschleiß ausdrücklich aus. Der Kunde muss bei einem Defekt dann beweisen, dass dieser nicht auf Verschleiß zurückzuführen ist. Zudem kann es bei erweiterten Garantieverträgen sehr strenge Auslegungen beim Diebstahlsschutz geben.

Praxistipp:

Geschulte Verkäufer in den Fachmärkten bewerben Zusatzgarantien durchaus offensiv, denn die Versicherungsgesellschaften zahlen bei Abschluss Provisionen an die Verkäufer. Auch in Online-Shops kommen Kunden an den Angeboten kaum vorbei. Wenn Kunden meinen, zum Abschluss gedrängt worden zu sein oder aus anderen Gründen die kostenpflichtige Garantieverlängerung doch nicht wollen, haben sie 14 Tage Zeit, die Zusatzgarantie zu widerrufen, so die Arag-Experten. (rw)

Mehr zum Thema erfahren Sie unter:

www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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