Keine Einigung in Sicht

Vorratsdatenspeicherung – wie geht es weiter?

07.02.2011

Offenbar hat sich die Haltung der FDP auch nach ihrem Einzug in die Regierung nicht grundlegend geändert. Ganz verschließen kann sie sich dem Thema aber auch nicht, schließlich ist sie der kleinere der beiden Koalitionspartner. Und so hat sie als Kompromissvorschlag das Verfahren „Quick Freeze Plus“ vorgeschlagen. Dabei würden die IP-Adressen, die der Provider dem Anschluss des Anwenders zuweist, sieben Tage lang gespeichert werden.

Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, sollen Ermittler die Möglichkeit haben, die mit der Ermittlung in Zusammenhang stehenden Daten „einzufrieren“, damit sie nicht automatisch gelöscht werden. Während Teile der Opposition der FDP vorwerfen, „umgekippt“ zu sein und dem Druck des Koalitionspartners nachzugeben, geht dem Koalitionspartner, also der CDU/CSU, der Vorschlag nicht weit genug. Man würde nicht genügend Informationen gewinnen, lautet der Vorwurf, die Speicherfrist von sieben Tagen sei zu kurz. Gleichlautende oder ähnliche Kritik kommt von Kinderschützern und von Seiten der Strafverfolger: Im Bereich der Kinderpornografie sei die Täterermittlung "massiv eingebrochen", erklärte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt.

Der Kompromissvorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lautet: Vorratsdatenspeicherung wie gehabt, aber mit Einschränkungen bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten, dem Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten sowie möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lehnt beide Vorschläge ab und ruft dazu auf, FDP-Bundestagsabgeordnete anzurufen, um sie an ihre ursprüngliche ablehnende Haltung zur Datenspeicherung zu erinnern.

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