Vorsicht – Rechtsverstoß

Videos im Online-Shop

17.05.2010

Kommerzielle Nutzung verboten

(vgl. Ziffer 6.1 E. der Nutzungsbedingungen):

Sie erklären sich damit einverstanden, die Webseite oder irgendwelche Dienste (einschließlich des YouTube-Players) nicht für irgendwelche kommerziellen Zwecke zu nutzen, ohne zuvor durch YouTube schriftlich dazu autorisiert worden zu sein.

Da die Einbettung der Produktvideos in einen Online-Shop eine kommerzielle Nutzung ist, ist ein solches Vorgehen grundsätzlich nicht möglich. Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich?

Ziffer 6.1.E der Nutzungsbedingungen sieht die Möglichkeit vor, dass YouTube einem Nutzer eine kommerzielle Nutzung schriftlich gestattet.

Somit sollten Sie sich mit Ihrem Begehren an YouTube wenden und eine Gestattung erwirken. Im Rahmen dieser sollten Sie sich zur Sicherheit auch von Ziffer 6.1.I. der Nutzungsbedingungen befreien lassen, welche wie folgt lautet: Sie erklären sich damit einverstanden, die Webseite und die Dienste (unter Einschluss der Kommentare und Email-Funktionen der Webseite) nicht für die Anbahnung von Geschäften im Zusammenhang mit Handel oder einem gewerblichen Unternehmen zu nutzen.

Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, müssten Ihre Webseiten, die den YouTube-Player enthalten, einen herausgehobenen Link zurück auf die Webseite von YouTube vorhalten.

(vgl. Ziffer 6.1 F. der Nutzungsbedingungen: Sofern Sie den YouTube-Player auf Ihrer Webseite nutzen, müssen Sie auf den Seiten, die den YouTube-Player enthalten, einen herausgehobenen Link zurück auf die Webseite vorhalten, und dürfen den YouTube-Player in keiner Weise modifizieren.)

Ob und wie YouTube derartige Gestattungen erlaubt, ist der IT-Recht Kanzlei derzeit nicht bekannt.

Zu den Autoren:

RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) ist Rechtsanwalt, Patrick Prestel ist jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei, München.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei, Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de

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