Vorsicht – Rechtsverstoß

Videos im Online-Shop

17.05.2010
Dürfen Filme von YouTube in Webshops eingebunden werden? Nein, da es gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.

Für viele Online-Shop-Betreiber stellt sich die Frage, ob sie Videos, die (scheinbar) vom Hersteller der von ihnen vertriebenen Produkte auf YouTube eingestellt wurden, auf ihre Online-Shop-Webseite einbetten dürfen. Ein Link hierfür wird von YouTube sogar angeboten und generiert.

Dies ist nach Meinung der IT-Recht Kanzlei nicht möglich, da es gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube verstößt.

Zwar räumt derjenige, der ein Video (eine sog. Nutzerübermittlung) bei YouTube einstellt, jedem Nutzer der Website (Besucher) ein Nutzungsrecht an dem Video ein. Jedoch besteht dieses Nutzungsrecht nur in dem Umfang, den die Funktionalität der Website und die Nutzungsbestimmungen erlauben.

(vgl. Ziffer 10.1. B. der Nutzungsbedingungen:) Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

A. …

B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.…)

Auch wenn die Funktionalität der Webseite durch die Zurverfügungstellung einer Einbettungsfunktion ein Einbetten ermöglicht, verbieten die Nutzungsbedingungen eine kommerzielle Nutzung.

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