Zudem beziehen sich gesetzliche Regelungen nur auf die Rücksende- und nicht auf die Hinsendekosten, so dass letztlich wohl der Bundesgerichtshof über diese Frage entscheiden wird.
Zur Zeit besteht nach unserer Auffassung für gewerbliche Internethändler kein Handlungsbedarf, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock, Kontakt und weitere Informationen zum Thema: www.internetrecht-rostock.de (mf)