Abmahnung gegen SSS-Software Special Service

Verbraucherschützer warnen vor Online-Wohngeld-Portal

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

Prüfung einer Sammelklage

Die Verbraucherschützer weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass durch online-wohngeld.de "Kein Wohngeldantrag bei einer (zuständigen) Wohngeldstelle gestellt" wird. Was die Website für Nutzer leistet, werde nicht klar kommuniziert.

Online-wohngeld.de wird zwar noch durch Google gefunden, die Seite ist aber mittlerweile offline.
Online-wohngeld.de wird zwar noch durch Google gefunden, die Seite ist aber mittlerweile offline.
Foto: Armin Weiler

Wer bereits auf dem Portal einen Antrag gestellt hat, sollte nun unbedingt einen neuen Antrag auf Wohngeld bei der für zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde stellen. Ansonsten könnten den Berechtigten wertvolle Zeit verloren gehen, denn Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Anbieter wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehen die Verbraucherschützer eine Unterlassungsklage in Erwägung.

Außerdem prüfen der VZBV auch eine Sammelklage, um bereits bezahltes Geld für die Nutzer zurückzuholen. Kommt die Sammelklage zustande, können diese sich beteiligen.

Mittlerweile ist die Seite im Netz nicht mehr zu erreichen.

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