Abmahnung gegen SSS-Software Special Service

Verbraucherschützer warnen vor Online-Wohngeld-Portal

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die SSS-Software Special Service GmbH ist erneut ins Visier der Verbraucherzentralen geraten. Ein kostenpflichtiges Online-Angebot zur Beantragung von Wohngeld soll kaum Nutzen für die Antragsteller haben.

Wenn Leistungen online betragt werden können, ist das eine feine Sache. Man kann bequem von zu Hause am Rechner alles erledigen und spart sich nervige Behördengänge. Die Suche nach diesen Online-Services ruft aber auch Trittbrettfahrer auf den Plan, die entweder eigentlich gebührenfreie Leistungen kostenpflichtig anbieten oder gleich nutzlose Services gegen Gebühr verkaufen.

Wer Wohngeld online beantragen will, sollte das verwendete Portal genau prüfen, denn Trittbrettfahrer bieten im Netz teure und nutzlose Services an.
Wer Wohngeld online beantragen will, sollte das verwendete Portal genau prüfen, denn Trittbrettfahrer bieten im Netz teure und nutzlose Services an.
Foto: Andrii Yalanskyi - shutterstock.com

So verhält es sich auch bei der Beantragung von Wohngeld. "Wohngeld jetzt online beantragen", heißt es auf der Website online-wohngeld.de. Da liegt natürlich der Gedanke nahe, dass hier tatsächlich die staatliche Unterstützung beantragt werden kann. Hinter dem Online-Angebot steht die SSS-Software Special Service GmbH, die schon früher mit ähnlichen fragwürdigen Dienstleistungen aufgefallen ist. So hatte das Unternehmen versteckt kostenpflichtig Adressänderung, An- und Abmeldung oder Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag angeboten und sich damit eine Abmahnung durch die Verbraucherschützer eingehandelt (ChannelPartner berichtete).

Weiterleitung an falsche Behörde

Im aktuellen Fall des Wohngeld-Portals sind die Leistungen noch fragwürdiger, da die Anträge vom Portalbetreiber an eine völlig falsche Behörde weitergeleitet werden. So werden diese an das Bauministerium (BMWSB) geschickt. Dieses ist aber überhaupt nicht zuständig und wird die Anträge daher auch nicht bearbeiten. Nach Angaben des BMWSB sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen.

Wer den vermeintlichen Service nutzt, dem flattert bald eine Rechnung über 29,99 Euro ins Haus. Abgesehen davon, dass die Anträge gar nicht bearbeitet werden, bemängeln die Verbraucherzentralen, dass bei normaler Bildschirmauflösung den Preis nicht wahrgenommen wird, wenn man oben direkt auf "Jetzt beantragen" klickt. Denn dann scrollt die Seite zum Eingabeformular runter. Der Preis wird nicht in der Nähe des Buttons "kostenpflichtig bestellen" genannt.

Was die Verbraucherzentrale Betroffenen raten und wie es nun im Fall von online-wohngeld.de weitergeht, lest Ihr auf der nächsten Seite:

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