Ob Firmenwagen oder nicht: Bei der Regulierung der Unfallschäden, so der Moerser Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht Bertil Jakobson, kommt es häufig in der Praxis zu Streitigkeiten mit der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Diese ist typischerweise darum bemüht, den von ihr zu regulierenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Jakobson ist Mitglied beim VdVKA (Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V.) mit Sitz in Kiel sowie gleichzeitiger Vizepräsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e.V.
Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes besteht grundsätzlich ein Anspruch des Geschädigten auf den erforderlichen Geldbetrag, wenn wegen der Beschädigung einer Sache – wie zum Beispiel dem Fahrzeug einer Fahrzeugflotte – Schadenersatz zu leisten ist, § 249 II S. 1 BGB. Ein Zankapfel kann dann unter anderem die Frage werden, ob der Halter einer Fahrzeugflotte als Geschädigter insbesondere auch einen Anspruch auf Erstattung der durch die Einschaltung eines eigenen Anwaltes entstandenen Rechtsverfolgungskosten hat.
Berufung auf 20 Jahre altes BGH-Urteil
In der Praxis kann immer wieder beobachtet werden, so Jakobson, dass Schadenabteilungen von Kfz-Haftpflichtversicherung eine fast 20 Jahre alte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94) bemühen, um die Erstattung der Anwaltskosten des Geschädigten abzulehnen. In dieser Entscheidung hatte der BGH seinerzeit u.a. wörtlich ausgeführt, dass
"(…) für den Fall, dass die Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe derart klar ist, dass aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, es grundsätzlich nicht erforderlich sein wird, schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. (…)"
Diese Entscheidung hatte einen Sachverhalt zum Gegenstand, bei dem die Autobahneinrichtung einer Leitplanke beschädigt worden ist.
Ablehnung der Kostenregulierung
Unter Zitierung dieser Entscheidung wird immer wieder der Versuch unternommen, die Regulierung der Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzulehnen.
Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber bei genauerer Betrachtung auf die "typischen" Verkehrsunfälle von Haltern von Fahrzeugflotten deswegen nicht anwendbar, weil bei letzteren regelmäßig mindestens zwei Kraftfahrzeuge involviert sind.
Mit anderen Worten: Wenn ein Kfz gegen eine Leitplanke fährt und diese beschädigt, ist dies ein völlig anderer Lebenssachverhalt als derjenige, bei dem z.B. zwei Fahrzeuge im Straßenverkehr miteinander streifend oder frontal kollidieren.
Auf der nächsten Seite werden u.a. eine Reihe von Urteilen mit Versicherungsunternehmen vorgestellt.
- An der Marke des Firmenwagens lässt sich das Einkommen ablesen
Der Dienstleister Compensation-Online Services hat in seiner Datenbank mit 250.000 Gehaltsdatensätzen 33.000 Arbeitsverhältnisse der letzten zwölf Monate analysiert, denen ein Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen wird. Die Untersuchung zeigt einen direkten Zusammenhang zwischen Höhe des Einkommens und bevorzugter Automarke auf. - Bei einem Einkommen von 54.000 Euro im Jahr ...
... fahren die Fach- oder Führungskräfte... - am häufigsten einen Opel,
... der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 30.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Opel Insignia. - Wer gut 56.000 Euro im Jahr verdient, ...
.. .nimmt als Firmenwagen gern einen ... - Skoda ...
... zum Durchschnittswert von 28.800 Euro. Hier im Bild Scoda Oktavia. - Bei einem Jahreseinkommen von 62.600 Euro ...
... greift der Mitarbeiter oft zu einem ... - Ford, ...
der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 31.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Ford S-Max. - Wer 64.500 Euro im Jahr verdient, ...
... bevorzugt als Firmenwagen einen... - VW.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 33.000 Euro. Hier im Bild der VW Passat - Bei einem Einkommen von knapp 73.000 Euro im Jahr ...
steht als Firmenwagen oft ein.. - Mazda hoch im Kurs.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 30.000 Euro. - Verdienen Führungskräfte knapp 98.000 Euro, ...
bevorzugen Sie als Firmenwagen einen... - Audi.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 46.000 Euro. Hier im Bild die Produktion des Audi A6. - Manager mit einem Jahreseinkommen von knapp 102.000 Euro ...
... fahren gern einen ... - Volvo.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 42.000 Euro. Hier im Bild der Volvo XC90 - Führungskräfte, die 104.000 Euro verdienen, ...
... bevorzugen als Firmenwagen einen ... - Mercedes ...
... zum Durchschnittspreis von 48.200 Euro. Hier im Bild die E-Klasse von Mercedes. - Verdienen Führungskräfte 108.000 Euro, ...
fahren sie gern ... - ... einen BMW ...
... zum Durchschnittspreis von 48.000 Euro. Hier im Bild der X3 von BMW. - Spitzenverdiener ...
... mit einem Jahreseinkommen von 275.000 Euro leisten sich auch einen Firmenwagen zu einem Spitzenpreis. - von 98.000 Euro ...
Porsches sind aber unter den Firmenwagen nur selten vertreten ( 0,2 Prozent aller Firmenwagen).