Fiskus will beteiligt werden

Steuerliche Aspekte des Online-Handels

09.06.2008

Diese Fragen stellen sich Privatverkäufern nicht, aber auch sie können nicht automatisch von steuerfreien Einnahmen ausgehen. Für eine eventuelle Gewinnbesteuerung können u. a. der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf ausschlaggebend sein. Da für den privaten Verkäufer aber Gewinne aus Veräußerungsgeschäften steuerfrei bleiben, wenn sie im Jahr 512 Euro nicht übersteigen, dürfte das Risiko sich in Grenzen halten.

Dennoch, die Materie ist kompliziert und es muss immer bedacht werden, dass Nichtwissen nicht vor Strafe schützt: Kommt ein Verkäufer seinen steuerlichen Pflichten nicht nach, gibt es spätestens dann ein böses Erwachen, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Und das sind längst keine Einzelfälle mehr. Deshalb empfiehlt es sich, insbesondere wenn der Verkauf von Waren im Internet größere Formen annimmt, professionellen Steuerrat einzuholen. Experten sind zu finden beim Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Brandenburg unter www.stbk-brandenburg.de .(mf)

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