Fiskus will beteiligt werden

Steuerliche Aspekte des Online-Handels

09.06.2008

Als Privatperson handelt grundsätzlich derjenige, der Waren seines eigenen persönlichen Gebrauchs verkauft. Dieser Vorgang wird der privaten Vermögensverwaltung zugerechnet, es liegt also kein Gewerbe vor. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Gewinn aus den Auktionen unversteuert bleibt. Vielmehr muss für jeden Fall gesondert geprüft werden, ob der Verkauf Einkommensteuer auslöst.

Welche Steuern werden wann fällig?

Ist ein Anbieter als Gewerbetreibender identifiziert, so hat er diverse Pflichten sowohl in rechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht. Er muss sein Gewerbe grundsätzlich beim zuständigen Gewerbe- oder Wirtschaftsamt der Gemeinde oder Stadt anmelden. Dem Finanzamt sind die künftig voraussichtlich zu erzielenden Einkünfte mitzuteilen, damit es auf dieser Grundlage die üblichen Vorauszahlungen zur Einkommen- und Gewerbesteuer festlegen kann. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die so genannte Kleinunternehmerregelung für umsatzsteuerliche Zwecke sinnvoll ist, die u.a. dann gewählt werden kann, wenn der Umsatz des Vorjahres einen Betrag von 17.500,00 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sie bedeutet eine Nichterhebung der Umsatzsteuer, aber mit der Konsequenz, dass auch keine Umsatzsteuer beispielsweise aus Einkäufen geltend gemacht werden kann. Je nach Auktions- oder Verkaufsplattform sind die individuellen Konditionen vom Nutzer zu prüfen. So kann die Zurverfügungstellung der Internetplattform von dem sich daran anschließenden Kauf oder Verkauf einer Ware zu unterscheiden sein. Sitzt der Betreiber der Internetplattform in der Schweiz und hat einen privaten Nutzer etwa in Deutschland, so fällt deutsche Umsatzsteuer an. Ist der deutsche Nutzer Unternehmer, so fällt unabhängig davon, wo die Internetplattform angesiedelt ist, immer deutsche Umsatzsteuer an. Wird die Ware über die Internetplattform von einem Unternehmer verkauft und an den privaten Käufer in Deutschland geliefert, so entsteht im Regelfall ebenfalls deutsche Umsatzsteuer.

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