Wichtiges Instrument der Personalsuche

Stellenanzeigen richtig gestalten und schalten

02.01.2013

"Wir bieten …": die gebotenen Leistungen

In dieser Passage der Stellenanzeige schildert das Unternehmen, was es dem Bewerber zu bieten hat. Dieser Punkt ist, gerade wenn die gesuchte Qualifikation rar ist und deshalb die potenziellen Kandidaten die Qual der Wahl haben, von großer Bedeutung. Hier können und sollten Sie alles auflisten, was beim Bewerber das Gefühl erzeugen kann: Das könnte ein interessanter Arbeitgeber für mich sein?

Selbstverständlich ist, dass Sie dem Bewerber ein attraktives Gehalt bieten. Doch das tun Ihre Mitbewerber auch - zumindest schreiben sie dies in ihren Stellenanzeigen. Also können Sie hiermit nicht punkten. Anders sieht es bereits bei den freiwilligen Sozialleistungen und den Aufstiegsmöglichkeiten aus. So hat zum Beispiel nicht jedes Unternehmen Krippenplätze oder unterstützt seine Mitarbeiter bei der Wohnungs- und Betreuungsplatzsuche. Auch mit den offerierten Weiterbildungsmöglichkeiten können Sie bei vielen Bewerbern punkten - insbesondere bei Informatikern, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, deren Fachwissen schnell veraltet. Auch die Unternehmenskultur und -struktur kann ein Plus sein. Viele Bewerber arbeiten gern in Unternehmen mit "flachen Hierarchien und kurzen Entscheidungswegen". Oder in einem internationalen Umfeld.

"Wir bitten …": die Bewerbungsmodalitäten

Hier steht unter anderem, wie sich die an der Stelle interessierten Personen bewerben sollten; des Weiteren, welche Unterlagen sie ihren Bewerbungen beifügen sollten. Sollen die Interessierten sich elektronisch bewerben, ist es sinnvoll anzugeben, welche Dateiformate erwünscht sind und wie groß die Dateien maximal sein sollten. Viel zu selten geben Unternehmen auch einen Ansprechpartner mit Durchwahl und Mail-Adresse an. Die Folge: Bei telefonischen Rückfragen landen Bewerber zunächst in der Zentrale. Werden sie dann von Pontius zu Pilatus verbunden, fragen sie sich automatisch: Wie professionell ist das Unternehmen organisiert?

Meist enden Stellenanzeigen mit einem steifen Satz wie: "Bitte senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis zum 31. März an unsere Personalabteilung." Dabei wollen Sie als Unternehmen doch sympathisch rüberkommen. Denken Sie deshalb einmal darüber nach, ob Sie am Schluss Ihrer nächsten Stellenanzeige vielleicht noch schreiben: "Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung" Oder: "Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewerbung." Auch hiermit können Sie bei einigen Bewerbern punkten.

Berücksichtigen Unternehmen beim Formulieren von Stellenanzeigen die genannten Punkte, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ihre Anzeigen die gewünschte Resonanz auslösen. Eher Geschmacksache ist es, ob eine Anzeige als Fließtext oder in Stichpunktform mit Spiegelstrichen gestaltet sein sollte. Wichtiger sind klare und präzise Aussagen. Ungünstig sind Schachtelsätze und zu viele Anglizismen. Generell sollten Sie sich beim Texten an der Regel orientieren: "So ausführlich wie nötig, so kurz wie möglich". Zudem sollten die Bewerber direkt angesprochen werden: "Sie sind …", "Sie suchen ….", "Sie wünschen …".

Zu beachten ist beim Texten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral formuliert sein und dürfen keine Bezüge zu Alter, Herkunft, Religion des Bewerbers beinhalten. Ein Missachten dieser Vorgaben kann rechtliche Konsequenzen haben.

Beachten Unternehmen die genannten Punkte, dann sind und bleiben Anzeigen ein wirksames Instrument der Personalsuche. Denn mit ihnen erreicht man auch Personen, die (aus Zeitgründen) nicht täglich stundenlang im Internet surfen und sich in den Sozialen Netzwerken tummeln - was häufig die besten Kandidaten sind. (oe)
Der Autor Alexander Walz ist Geschäftsführer der Personal- und Managementberatung Conciliat GmbH, Stuttgart (www.conciliat.de).
Kontakt: Tel.: 0711/22 45 18-0, E-Mail: Walz.Alexander@conciliat.de

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