Ratgeber für eTailer

So schützen Sie sich vor kriminellen Kunden

12.03.2013
Von Stefanie Sattler
Was Reseller beachten sollten, um ihre Web-Shops betrugssicher zu machen, das erklärt Stefanie Sattler, Marketing Managerin von Sage Pay Deutschland

E-Commerce boomt in Deutschland: Laut Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) haben Online-Händler 2012 mehr als 27 Milliarden Euro umgesetzt. Mehr Geld im Spiel - das zieht auch verstärkt Cyber-Kriminelle an. Die "Langfinger mit Maus" suchen meist nach Kundendaten und Zahlungsinformationen, um sich in Geldkreisläufe zwischen Kunden, Händlern und Banken einzuklinken.

Stefanie Sattler, Marketing Managerin von Sage Pay Deutschland: "Web-Shops, die das 3D Secure-Verfahren der Kreditkartenanbieter verwenden, sind vor Zahlungsausfall geschützt."
Stefanie Sattler, Marketing Managerin von Sage Pay Deutschland: "Web-Shops, die das 3D Secure-Verfahren der Kreditkartenanbieter verwenden, sind vor Zahlungsausfall geschützt."
Foto: Sage Pay Deutschland

Payment Service Provider optimieren deshalb ständig ihre Zahlungs-Gateways, also die technische Schnittstelle zwischen Online-Shop und Zahlungsdienstleister. Ziel ist es, Online-Kunden und Händlern bei höchstem Komfort und großer Auswahl an Bezahlverfahren eine hohe Zahlungssicherheit zu bieten.

Stefanie Sattler, Marketing Managerin von Sage Pay Deutschland, hat sieben Tipps parat, was Händler beachten sollten, um ihre Web-Shops betrugssicher zu machen:

1. Kreditkarten sind einfach und sicher

Wichtig ist jedoch, dass sich Kunden über die Kartensicherheitsnummer CVV2/CVC2 und ein Passwort über 3D Secure eindeutig ausweisen können. Web-Shops, die das 3D Secure-Verfahren anbieten, können durch eine Haftungsumkehr vor Zahlungsausfall geschützt sein, weil die Karten ausgebende Bank für Schäden aus missbräuchlich eingesetzten Karten haftet. Ein guter Payment Service Provider bietet diese Sicherheits-Features kostenlos an.

2. Rechungs- und Lieferadresse abgleichen

Obwohl sich viele Online-Shopper Pakete an ihren Arbeitsplatz schicken lassen, liegen Rechnungs- und Lieferadresse meist im gleichen Einzugsgebiet, Postleitzahl und Telefonvorwahl stimmen überein. Ausnahme: Wenn Geschenke direkt an einen Dritten versandt werden sollen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Kunden. Betrüger suchen per Anzeige auch immer wieder nach Personen, die für sie eine Packstation anmieten, um mit gestohlenen Kreditkartendaten gekaufte Waren anliefern zu lassen.

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