Fazit
Wie jede auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruhende technische Neuerung ruft auch die Verbindung von CRM-Software und Social-Media-Kanälen das Datenschutzrecht auf den Plan. Aufgrund der damit einhergehenden auch rechtlich neuen Fragestellungen gibt es noch keinen abschließend verlässlichen Katalog, welcher sämtliche datenschutzrechtlichen Aspekte behandelt. Unternehmen sollten bei der Einführung derartiger Software in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und unter Umständen externem Rechtsrat die neuen Funktionen im Detail prüfen und ggfs. anpassen lassen. Als Richtschnur sollten hierbei die beschriebenen Grundsätze des "Verbots mit Erlaubnisvorbehalt", der Zweckbindung und der Forderung nach einer transparenten Datenerhebung und -verarbeitung dienen. (oe)
Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt, Inhaber des Instituts für IT-Recht - IITR GmbH und externer Datenschutzbeauftragter.
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