Ist die Speicherung denn nun zulässig?
Wenn wir entgegen dem AG München und mit dem Bundesjustizministerium und den Aufsichtsbehörden nun annehmen, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind, so stellt sich dementsprechend die in den "Abmahnungen" gerügte Frage, ob die Speicherung der IP-Adresse rechtlich zulässig ist.
Dabei ist zu beachten, dass sich durchaus aus dem Telemediengesetz wie aus dem BDSG im Einzelfall Erlaubnistatbestände ergeben können, welche die Speicherung von IP-Adressen in Logfiles und ähnlichem zulassen. Im Zweifel sollte der Webseiten-Betreiber hier Rechtsrat einholen, sollte er abgemahnt worden sein.
Fazit
Nach wohl inzwischen herrschender Meinung handelt es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten. Werden Webseiten-Betreiber hier mit Abmahnungen konfrontiert, sie hätten in Logfiles und ähnlichem diese Daten gespeichert, empfiehlt sich die Einholung von Rechtsrat. Häufig ist eine derartige Speicherung zulässig. Davon getrennt zu betrachten ist die Frage nach der Zulässigkeit der gezielten Verarbeitung von IP-Adressen, beispielsweise durch Zugriffsanalyse-Tools wie Google Analytics. (oe)
Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Die Autorin Alma Lena Fritz ist Rechtsassessorin.
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IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de