Anwaltliche und gerichtliche Hilfen
Sollten die geschilderten Strategien nicht erfolgreich sein, bleibt noch der Weg zum Anwalt. Ein Anwalt wird in der Regel zunächst ein eigenes anwaltliches Mahnschreiben verfassen. Es hat sich herausgestellt, dass zirka 40 Prozent der säumigen Kunden auf ein solches Anwaltsmahnschreiben reagieren. Wird innerhalb der Frist nicht gezahlt, beantragt der Anwalt einen Mahnbescheid oder erhebt Klage.
Sie können auch den direkten Weg zum Amtsgericht wählen und einen Mahnbescheidsantrag stellen. Legt Ihr Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides Widerspruch ein, ist ein Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dieser wird rechtskräftig, wenn der Kunde nicht binnen weiterer zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch einlegt. Dann verfügen Sie über einen vollstreckbaren Titel, der Ihnen die Zwangsvollstreckung ermöglicht.