Für eine Sammelklage gegen Amazon wegen des Streamingdienstes Prime Video in Deutschland haben sich bereits über 18.500 Verbraucherinnen und Verbraucher ins Klageregister eingetragen. Das teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Das Klageregister war am 23. Mai geöffnet worden. Der Klage können sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben.
Der Streaming-Anbieter hatte seine Kundschaft damals vor die Alternative gestellt, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu streamen. Solche Änderungen sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen nur mit aktiver Zustimmung der Kunden möglich.
Die Verbraucherschützer hatten deshalb eine Sammelklage eingereicht. "Unternehmen wie Amazon sind nicht unantastbar. Auch wenn der Kampf gegen einen so einflussreichen Anbieter viele Ressourcen schluckt: Wir gehen es an und zeigen klare Kante gegen solch ein Fehlverhalten", erklärte Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Amazon hatte die Vorwürfe bereits Anfang des Jahres zurückgewiesen. Der Konzern erklärt, er habe alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.
Die Anmeldung ins Klageregister ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Dafür bietet die Verbraucherzentrale Sachsen Unterstützung an. Eine fristgerechte Anmeldung ist bis zum Ablauf von 3 Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Derzeit ist noch kein Verhandlungstermin festgesetzt worden. Auch Amazon-Pime-Kunden, die den Videodienst nicht aktiv nutzen, können sich an der Sammelklage beteiligen. (dpa/pma)