In den vergangenen Monaten sind viele eBay-Händler von der Firma E-Tail GmbH aus Alfeld abgemahnt worden. Die E-Tail GmbH hatte die Abmahnungen selbst ausgesprochen ohne Einschaltung eines Anwaltes und zwar für den Bereich Computer und Computerzubehör. Regelmäßiger Gegenstand der Abmahnungen waren tatsächlich oder angeblich falsche Widerrufsbelehrungen im Internetauktionshaus eBay. Neben einer Unterlassungserklärung forderte die E-Tail GmbH für die Abmahnung eine Kostenpauschale von 200,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Da Gegenstand der Abmahnungen in der Regel die Länge der Widerrufsfrist bei eBay war, jedoch noch weitere Punkte abgemahnt wurden, die sich aus der Abmahnung jedoch nicht deutlich ergaben, da diese relativ umfangreich war, gibt es zudem eine Reihe von Fällen, in denen E-Tail wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung Vertragsstrafen geltend macht.
Nicht zuletzt auf Grund des Umfangs der Abmahnungen der Firma E-Tail vertreten viele Juristen die Ansicht, dass diese Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind, da es E-Tail nicht in erster Linie um ein wettbewerbskonformes Handeln seiner Wettbewerber geht, sondern darum, durch die Abmahnungen Geld zu verdienen. Das Landgericht Paderborn hat in seiner Entscheidung vom 03.04.2007, Aktenzeichen 7 O 20/07 Unterlassungsansprüche von E-Tail zurückgewiesen. Das Landgericht Paderborn hielt die Abmahnung für rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. In der Entscheidung des Landgerichtes Paderborn hieß es: