Fazit
Im Streitfall treten große Probleme auf, wenn keine oder keine klaren Regelungen über die Internetnutzung bestehen. Diese Situation ist zumindest zum Teil vermeidbar. Sofern noch nicht geschehen, ist den Unternehmen und Betriebsräten dringend zu raten, so Franzen, sich mit dem Thema zu beschäftigen und verbindliche Regelungen über die Zulässigkeit, den Umfang, der zeitlichen Lage und der Kontrolle der Internetnutzung festzulegen bzw. zu vereinbaren. (oe)
Der Autor Klaus-Dieter Franzen ist Rechtsanwalt, sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und für gewerblichen Rechtsschutz.
Kontakt: c/o Engel und Partner, Schwachhauser Heerstr. 25, 28211 Bremen, Tel.: 0421 20539944, E-Mail: franzen@franzen-legal.de