Ratifizierung nicht gesichert
Selbstanzeigewillige sollten bedenken, dass die Ratifizierung des Abkommens nicht gesichert ist und das Abwarten bis zum Inkrafttreten des Abkommens, voraussichtlich zum 01.01.2013, einem Wettlauf mit der Zeit gleichkommt.
Wie bekannt geworden ist, haben die Länderfinanzverwaltungen zwischenzeitlich mindestens acht CDs mit Informationen über Schweizer Bankkonten deutscher Staatsangehöriger gekauft. Die Auswertung ist hier noch längst nicht abgeschlossen. Entdeckt das Finanzamt einen solchen Sachverhalt vorher, wäre die Amnestie für den Betroffenen für immer ausgeschlossen.
Es bleibt zu hoffen, dass die genauen Bedingungen der geplanten Abgeltungsteuer für die Vergangenheit bald feststehen, damit im Einzelfall die Wahl zwischen der regelmäßig günstigeren Selbstanzeige und der Amnestie getroffen werden kann. Betroffene sollten die Beratung eines in diesen Fragen versierten Steueranwaltes in Anspruch nehmen.
Der Autor Hans Georg Hofmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerstrafverteidiger und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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