Steuer- und Straffreiheit
Den besonderen Charme erhält die Regelung dadurch, dass die Betroffenen durch den Abzug Steuer- und Straffreiheit für die Vergangenheit (Amnestie) erlangen.
Die avisierte Regelung soll erst zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und muss noch von den nationalen Gesetzgebungsorganen bestätigt werden. In Deutschland ist auch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Die Umsetzung gilt als noch nicht gesichert.
Das Abkommen bietet deutschen Inhabern von Schwarzgeldkonten in der Schweiz eine neue, durchaus erwägenswerte Option, in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden.
Die pauschalierte Abgeltungssteuer hat gegenüber der Selbstanzeige den Vorteil der Anonymität, weil die Bank den Namen des Kontoinhabers nicht preisgibt. Der automatische pauschalierte Abzug ermöglicht dem Steuerpflichtigen ein zügiges und unbürokratisches Verfahren. Schließlich fallen weder Zinsen noch Hinterziehungszinsen an.
Ob die Abgeltungsteuer (Amnestie) am Ende wirklich die bessere und günstigere Wahl ist, muss im Einzelfall jeweils geprüft werden. So wird die Selbstanzeige jedenfalls bei Anlagen mit geringen Kapitalerträgen (z.B. Aktiendepots) trotz anfallender Jahreszinsen von sechs Prozent i.d.R. deutlich günstiger sein. Ungeklärt ist auch die Frage, wie die Amnestie gegenüber den deutschen Strafermittlern nachgewiesen werden kann, wenn diese erst nach erfolgtem Steuerabzug Kenntnis von dem Schweizer Konto erlangen. Wegen der Anonymität wird es eine entsprechende Bescheinigung der Schweizer Bank oder gar einer Schweizer Behörde nicht geben.