Die Studie der Personalmanagement Service GmbH wurde von Dr. Holger Münch, Berlin, durchgeführt. Im Einzelnen:
I. Einführung:
Die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Arbeitszeugnis hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Anzahl von entsprechenden Publikationen ist mittlerweile kaum noch zu überblicken, zudem bieten immer mehr Unternehmen Dienstleistungen rund um diesen Themenkomplex an, zahlreiche Internetforen stehen hilfesuchenden Arbeitnehmern mit Rat zur Seite, und auch Gewerkschaften wie ver.di haben mittlerweile eigene Arbeitszeugnis-Services für ihre Mitglieder eingerichtet.
Vor dem Hintergrund, dass seit den 70er-Jahren Teilzeitbeschäftigungen und befristete Arbeitsverhältnisse, also sogenannte "atypische" Beschäftigungsformen im Vergleich zur bis dahin zentralen kontinuierlichen Vollerwerbstätigkeit deutlich zugenommen haben, überrascht die immer höhere Bedeutung von Arbeitszeugnissen im Bewerbungsprozess kaum.
Laut Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung1 werden mittlerweile mehr als die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland nach weniger als vier Jahren beendet. Die Arbeitnehmer sind heute deutlich mobiler als noch in den 70er-Jahren, sowohl hinsichtlich der Beschäftigungsdauer in einem Arbeitsverhältnis als auch im Hinblick auf den Arbeits- (und Wohn-)Ort. Aus diesem Grund werden immer mehr Zeugnisse ausgestellt und schriftliche Leistungsnachweise gegenüber mündlichen Empfehlungen immer wichtiger.
Laut einer von der Hans-Boeckler-Stiftung zitierten WSI-Befragung von Personalleitern zur betrieblichen Personalpolitik hat sich dabei die Klagequote bei Arbeitgeberkündigungen zwischen 2001 und 2008 kaum verändert, obwohl die Wahrscheinlichkeit für Unstimmigkeiten eigentlich ansteigen sollte, je öfter Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln und jeweils Zeugnisse erhalten. Auf den ersten Blick scheint also das erhöhte Konfliktpotenzial sich nicht in juristische Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden umzusetzen. Tatsächlich war die Zahl der Arbeitsgerichtsprozesse, bei denen es konkret um das Abschlusszeugnis ging, zwischen 2004 bis 2006 sogar rückläufig.