Geplante Verordnung bringt Veränderungen

Neues zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

05.12.2008
Mit einer neuen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden die Untersuchungsanlässe eindeutig und rechtsverbindlich geregelt.

Derzeit sind die Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auf verschiedene Verordnungen und die BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" verteilt. Damit ist eine hohe Rechtsunsicherheit verbunden, weil im Einzelfall nicht klar ist, welche Vorsorgeuntersuchungen verbindlich sind. Das soll sich nun ändern: Mit einer neuen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden die Untersuchungsanlässe eindeutig und rechtsverbindlich geregelt. Derzeit befindet sich die Verordnung noch im Entwurfsstadium. Eines kann aber schon heute mit großer Sicherheit gesagt werden: Die neue Verordnung wird keine Ausweitung des Umfangs der arbeitsmedizinischen Vorsorge bringen.

Klare gesetzliche Grundlage

Im Dezember hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen ersten Arbeitsentwurf für die "Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge" vorgelegt. Damit werden laut BMAS rechtlich einwandfreie, systematische und transparente Grundlagen in dem grundrechtsrelevanten Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge geschaffen. Pflichtuntersuchungen sind ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf freie Berufsausübung (Art. 2 bzw. 12 Grundgesetz) und bedürfen daher einer klaren gesetzlichen Grundlage.

Dies soll durch einheitliche Definitionen von Begrifflichkeiten und die an gleichförmigen Kriterien ausgerichtete Unterscheidung von Pflicht- und Angebotsuntersuchungen erfolgen. Unternehmen sollen aber nicht durch verpflichtende Vorgaben belastet werden.Kernstück des Entwurfs ist die mit zehn Paragrafen erfreulich schlanke "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge". Sie regelt die Pflichten des Arbeitgebers und des Arztes und definiert diejenigen Tätigkeiten und Stoffeinsätze klar und übersichtlich, für die Pflichtuntersuchungen veranlasst oder Angebotsuntersuchungen angeboten werden müssen.

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