Neues Urteil: kostenlose Selbstbedienung bei Ebay?

08.05.2007
Von Richard 

Wer sich in erster Linie dafür entscheidet, der Rechtsprechung Folge zu leisten und auf den Wertersatz verzichtet, stößt auf weitere rechtliche Probleme:

Wenn man den Wertersatz aus den Widerrufsfolgen herausstreicht, ist die Abweichung vom amtlichen Muster erheblich. Jedoch birgt nur das amtliche Muster gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV die Vermutung in sich, dass die Belehrung vollständig ist. Vor dem Hintergrund, dass über den Fristbeginn schon länger nicht mehr im Rahmen des amtlichen Musters belehrt werden kann, dürfte es darauf wohl vorliegend kaum ankommen, da ein halbwegs ordnungsgemäßes Widerrufs-Muster ohnehin nicht mehr dem entspricht, was der Gesetzgeber sich ursprünglich einmal gedacht hatte. Um so skandalöser ist es, dass der Gesetzgeber zur Zeit keinen Anlass sieht, auf diese Problematik durch eine Gesetzesänderung zu reagieren.

Ein weiteres Problem ist eine Definition des bestimmungsgemäßen Gebrauches. Wir halten es für problematisch, den Wertersatz im Rahmen der Widerrufsbelehrung nur für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch auszuschließen, da die Fälle, in denen unabhängig vom bestimmungsgemäßen Gebrauch Wertersatz geltend gemacht werden kann, zum einen produktabhängig sind zum anderen auf Grund der festgelegten Rechtsfolgen des Wertersatzes für den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch nach unserer Auffassung kaum zu definieren sind.

Die Entscheidung des Landgerichtes Berlin verdeutlicht, dass eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht zur Zeit nicht rechtssicher möglich ist, so dass hier in erster Linie der Gesetzgeber gefragt ist oder eBay den Ablauf ändert. Bis hier eine Reaktion erfolgt ist, in beiden Fällen ist zur Zeit nichts zu erwarten, bleibt dem eBay-Händler nichts anderes übrig, als eine Abwägung zu treffen zwischen einer möglichen Abmahnung und der Tatsache, dass er auf den Wertersatz, verzichtet.

Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock Tel: 0381-448998-0, Fax: 0381-448998-22 Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de. (mf)

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